National Roaming: Lassen sich damit Sendemasten einsparen? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 29.09.2018, 21:59 (vor 2221 Tagen) @ H. Lamarr

Frage des Abgeordneter Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER; Drucksache 17/23972)

Nachdem die Staatsregierung und der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, planen, zur Verbesserung der Mobilfunkabdeckung auch im Freistaat Bayern zahlreiche neue Mobilfunkmasten aufzustellen, frage ich die Staatsregierung, ob National Roaming, bei dem das Mobilfunkgerät immer das Mobilfunknetz nutzt, welches vor Ort jeweils gerade die beste Netzabdeckung hat, nicht die sinnvollere Lösung wäre, um schnell und mit weniger Aufwand und möglichst ohne zusätzliche Strahlungsbelastung „weiße Flecken“ zu schließen, warum die Staatsregierung National Roaming (nach dem Vorbild Österreichs) nicht anstrebt und wie viele zusätzliche Mobil-funkmasten man sich in Bayern ersparen könnte, wenn man auf National Roaming setzt?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie

Die Mobilfunk-Offensive der Staatsregierung ist ein Förderprogramm insbesondere für Gemeinden. Gefördert werden mit der Förderrichtlinie Gemeinden mit „weißen Flecken“, also bisher mit Sprachmobilfunk unversorgte Gebiete (im Unterschied zu „grauen Flecken“, die nicht von allen Anbietern versorgt werden). Ein Roaming-Angebot geht hier mangels Anbieter oder vorhandenem Mast technisch ins Leere. Man kann daher auch mit Einführung eines verpflichtenden Roaming keine Masten einsparen. Mobilfunkmasten können und werden bereits heute in der Praxis oft von mehreren Unternehmen genutzt. Betreiber tun dies gerade in dünn besiedelten Gebieten, wenn die Standorte in die jeweilige Netzplanung integrierbar sind.

In Deutschland herrscht in einem privatisierten Telekommunikationsmarkt Wettbewerb zwischen den Anbietern. Eine gute Netzabdeckung zählt zu den Differenzierungskriterien. Trotzdem wird derzeit im Rahmen der Frequenzversteigerung des Bundes diskutiert, das Konzept des internationalen Roaming auf den innerstaatlichen Mobilfunk zu übertragen. Ein generelles oder verpflichtendes Roaming gilt kartellrechtlich als unzulässig. Die Zulässigkeit eines freiwilligen Roaming ist gemäß Beiratsbeschluss vom 25.06.2018 von der Bundesnetzagentur zu prüfen. Bayern setzte sich für die erweiterte Möglichkeit des Roaming ein. Unabhängig davon und um zeitig voranzukommen, setzt die Staatsregierung auf einen Ausbau gemeinsam mit den Netzbetreibern. Erreicht wurde deren Zusage, in Bayern über ihre Auflagen der letzten Frequenzversteigerung hinaus auszubauen. Zusätzlich sieht das Förderprogramm vor, BOS-Masten zu ertüchtigen, wenn nicht schon jetzt eine Mitnutzung möglich ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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