Vortäuschen eines e.V. ist kein Kavaliersdelikt (Allgemein)
... der Frage, ob das Vortäuschen eines eingetragenen Vereins rechtlich bedenklich oder mehr ist, will ich zur späten Stunde nicht mehr nachgehen.
Eine Anfrage bei buergergesellschaft.de ergab, ein Kavaliersdelikt ist das Vortäuschen eines e.V. nicht.
Eine solche öffentliche Täuschung kann sehr viele unangenehme Folgen haben: von haftungsrechtlichen bis sogar strafrechtlichen. Haftungsrechtlich kann das dann vor allem aber auch jedes einzelne Mitglied des (nicht eingetragenen) Vereins treffen. Erst die Eintragung in das Vereinsregister begründet den Verein als juristische Person oder Körperschaft und versieht ihn (ähnlich wie für Unternehmen im Handelsregister) mit einem Mindestmaß an Seriosität und institutioneller Geschäftsfähigkeit. Stichwort Kümmern: es gibt keine systematische Überprüfung und "wo kein Kläger, auch kein Richter".
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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