Neue ICNIRP-Hochfrequenzgrenzwerte für 2018 erwartet (Allgemein)
Die momentan gültigen ICNIRP-Richtlinen für zulässige Hochfrequenzimmission stammen aus dem Jahr 1998. Seither hat sich der wissenschaftliche Kenntnisstand über die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder erheblich verdichtet, so dass ICNIRP um eine Neufassung der Richtlinien nicht umhinkommt. Die Arbeit an den neuen Empfehlungen begannen bereits 2014 und soll nun in der ersten Jahreshälfte 2018 mit dem öffentlichen Konsultationsverfahren erstmals den Elfenbeinturm der Wissenschaftler verlassen. Neuerungen werden sich aller Voraussicht nach hauptsächlich auf die Transparenz und Beschaffenheit der bekannten Expositionsgrenzwerte erstrecken und auf zusätzliche Grenzwerte, die dem technischen Fortschritt geschuldeten neuen Expositionsszenarien besser Rechnung tragen.
Doch was wird ICNIRP in der Neufassung konkret geändert haben und in welchem Ausmaß werden die Grenzwerte nach oben oder unten verschoben? Leben Menschen womöglich jetzt schon unter Immissionsbedingungen, die gemäß der kommenden Richtlinien bald nicht mehr zulässig sind? Auf solche und ähnliche Fragen hin ließ ICNIRP im Dezember 2017 wissen:
Im Rahmen der Überarbeitung hat ICNIRP sorgfältig geprüft, ob die Richtlinien von 1998 auch heute noch schützen. Da die Änderungen der Expositionsgrenzwerte voraussichtlich sehr gering ausfallen werden, kommt ICNIRP zu dem Schluss, dass die bisherigen Richtlinien auch weiterhin Schutz vor allen bekannten gesundheitlichen Auswirkungen von Hochfrequenzimmission im Frequenzbereich 100 kHz bis 300 GHz bieten. Sollte sich im weiteren Prozess der Überarbeitung dennoch herausstellen, dass die 1998er Richtlinien nicht ausreichend schützen, will ICNIRP unverzüglich Interimsfassungen der neuen Richtlinien veröffentlichen, die bis zur Veröffentlichung der endgültigen Fassung in Kraft bleiben.
Quelle: Note on the Revision of the High-Frequency Portion of the ICNIRP 1998 EMF Guidelines
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Entwurf der neuen ICNIRP-Richtlinien (HF) downloaden
Die momentan gültigen ICNIRP-Richtlinen für zulässige Hochfrequenzimmission stammen aus dem Jahr 1998. Seither hat sich der wissenschaftliche Kenntnisstand über die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder erheblich verdichtet, so dass ICNIRP um eine Neufassung der Richtlinien nicht umhinkommt. Die Arbeit an den neuen Empfehlungen begannen bereits 2014 und soll nun in der ersten Jahreshälfte 2018 mit dem öffentlichen Konsultationsverfahren erstmals den Elfenbeinturm der Wissenschaftler verlassen.
Der Entwurf (englisch) der neuen ICNIRP-Richtlinien (HF) ist jetzt fertig und kann bis zum 9. Oktober 2018 fachlich auch von Nicht-ICNIRP-Mitgliedern kommentiert werden. Den Entwurf (25 Seiten) inklusive zwei Anhänge (25 + 11 Seiten) und das Kommentarformular gibt es <hier>.
Neu ist u.a. die Schwelle von 6 GHz bei der Grenzwertfestlegung, oberhalb 6 GHz (bis 300 GHz) ist jetzt eine maximal zulässige Leistungsflussdichte von 100 W/m² (am Arbeitsplatz) und 20 W/m² (Privatpersonen) definiert. Die maximal zulässige Ganzkörper-SAR in diesem Frequenzbereich bleibt bei 0,4 W/kg (Arbeit) und 0,08 W/kg (Privat).
Nachtrag vom 18.09.2018: ICNIRP berücksichtigte beim Entwurf der neuen Richtlinien nicht die NTP- und die Ramazzini-Studie. Dies löste Proteste aus.
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Autorenteam der neuen ICNIRP-Richtlinen angefeindet
Der Entwurf (englisch) der neuen ICNIRP-Richtlinien (HF) ist jetzt fertig und kann bis zum 9. Oktober 2018 fachlich auch von Nicht-ICNIRP-Mitgliedern kommentiert werden.
Ein bislang unbekanntes Pseudonym "Funkstrahlung" nörgelt auf gigaherz.ch unangenehm phrasenhaft:
Insider gehen davon aus, dass der Inhalt der beiden Empfehlungen vom weitgehend identischen [identisch zu was? Anm. Spatenpauli] und industriefreundlich voreingenommenen Autorenteam verfasst wurde, weil die WHO - mangels ausreichender Finanzen - keine Möglichkeit hat, solche Empfehlungen industrieunabhängig selber zu verfassen.
Soso, "Insider" gehen also davon aus. Wie komisch! Gemeint sein können damit nur die hinlänglich bekannten untoten Alten der Anti-Mobilfunk-Szene. Doch bei dem bekanntlich kleinen Kreis anerkannter Experten auf dem Randgebiet der EMF-Forschung ist es weder für die WHO noch für sonst jemanden möglich, auf grundlegend anderes Personal zurückzugreifen. Die Qualifiziertesten auf diesem Fachgebiet versammeln sich nun mal in ICNIRP, so war das in der Vergangenheit und so ist es noch heute. Die meist greisen "Wissenschaftler" der Anti-Mobilfunk-Szene mögen in ihren Regionalligen ein Laienpublikum beeindrucken können, für höhere Aufgaben an entscheidenden Stellen fehlt es ihnen mMn an aktueller Fachkompetenz, Ergebnisoffenheit, Unabhängigkeit von der Anti-Mobilfunk-Szene oder an Integrität, bei nicht wenigen treffen gleich mehrere dieser Vorbehalte zu. Nein, diese Jungs sollten besser bleiben wo sie sind und von den EMF-Richtlinien die Finger lassen.
Die WHO beschäftigt mit Emilie van Deventer übrigens nur eine einzige Fachkraft für EMF in Vollzeit. Und die soll zu ihren bisherigen Verpflichtungen noch EMF-Richtlinien ausarbeiten? Dass Bill Gates mit seinem Geld die WHO überhaupt noch halbwegs arbeitsfähig hält, scheint "Funkstrahlung" ebenfalls nicht zu wissen. Merkwürdig: Mobilfunkgegner, sonst um keine Verschwörungsmythen verlegen, wollen unter diesen Umständen die EMF-Richtlinien der ICNIRP lieber von der WHO ausgearbeitet sehen. Dies ist so unausgegoren, dass ich hinter "Funkstrahlung" den Verein funkstrahlung.ch vermuten muss, der auf derart unqualifizierte Ideen seit langem abonniert ist.
Damit kein Missverständnis aufkommt: Wäre das Genörgel von "Funkstrahlung" wichtig, stünde es in den Medien und nicht auf gigaherz.ch. Meine Entgegnung zu "Funkstrahlung" ist nicht weniger unwichtig, deshalb gehört auch sie nirgendwo anders hin als in dieses kleine unbedeutende Forum hier. Seit vielen Jahren sammelt und archiviert es wie in einer Zeitkapsel und exklusiv wie kein anderes prächtigen Stuss aus der Anti-Mobilfunk-Szene, damit Historiker in 100 oder 200 Jahren einmal auswerten können, wie das so war, als der Mensch den Mobilfunk entdeckte.
Hintergrund
Erfolge von funkstrahlung.ch bei der Revision des schweizerischen FMG
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Was ist neu am aktuellen Entwurf der ICNIRP-Richtlinien?
Leider gibt es keine kompakte Zusammenfassung, was denn nun am Entwurf der neuen Richtlinien anders ist als an der Version von 1998 (deutsche Übersetzung). Dieser Teilstrang will deshalb nach Rosinen im Entwurf picken, freilich ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit. Um den Aufwand in Grenzen zu halten, werden englische Textpassagen aus dem Entwurf nicht oder bestenfalls grob übersetzt.
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Was ist neu? Referenzwertüberschreitungen jetzt erlaubt
ICNIRP unterscheidet seit eh und je zwischen Basisgrenzwerten (Stromdichte, SAR) und davon abgeleiteten Referenzwerten (elektrische Feldstärke, Leistungsflussdichte im Fernfeld). Da die Basisgrenzwerte abstrakt und nur äußerst schwierig zu kontrollieren sind gibt es die kinderleicht zu messenden Referenzwerte.
Bislang hieß es immerzu, die Referenzwerte wären so konservativ bemessen, dass bei ihrer Einhaltung eine Überschreitung der (eigentlich wichtigen) Basisgrenzwerte mit Sicherheit ausgeschlossen sei. Doch das stimmt nicht.
Im neuen Entwurf ihrer Richtlinien räumt ICNIRP ein, ihr seien Expositionsszenarien bekannt, bei denen trotz Einhaltung des Referenzwerts der Basisgrenzwert überschritten werden könne. Für organisierte Mobilfunkgegner ist dies vermutlich das Platzen einer Bombe, die nach einer Senkung der Referenzwerte schreit. ICNIRP aber gibt sich gelassen. Man habe die besagten Expositionsszenarien untersucht und festgestellt, dass sie a) sehr speziell sind, also selten zutreffen, b) die Überschreitung des Basisgrenzwerts gering ist und sie c) keine Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Als Beispiel für ein solches Szenario wird ein Mensch geringer Größe genannt (3-jähriges Kind), der aufrecht stehend für mindestens 30 Minuten von vorne einer ebenen Wellenfront im Frequenzbereich der Körperresonanz (maximal 100 MHz) oder im Frequenzbereich 1 GHz bis 4 GHz ausgesetzt ist. Auch Laien können erkennen, diese Ansammlung von Bedingungen trifft üblicherweise nicht zu. Passiert dies aber doch, kann daraus eine geringe Überschreitung der zulässigen Ganzkörper-SAR um 40 Prozent resultieren. Gering ist der Wert deshalb, weil diese Überschreitung nicht größer ist als der Messfehler von Ganzkörper-SAR-Messungen. Wegen alledem hat ICNIRP entschieden, die Referenzwerte von 1998 unverändert beizubehalten. Der Verein formuliert es im Original zwar etwas anders, aus meiner Sicht will man jedoch eine nicht zwingend nötige Referenzwertsenkung unbedingt vermeiden, um das Vertrauen in die bisherigen Referenzwerte nicht zu beschädigen und die Bevölkerung nicht zu beunruhigen. Denn das Beispiel Schweiz zeigt unmissverständlich, die dortige Referenzwertsenkung (auf Vorsorgewerte) hat irrationale Ängste in der Bevölkerung befeuert, nicht abgebaut. Stabilität und Kontinuität bei den zulässigen Immissionswerten ist nach dieser Erfahrung die offenbar bessere Alternative.
Der Originalauszug aus dem Entwurf der neuen ICNIRP-Richtlinien lautet im Wortlaut:
ICNIRP is aware that for some exposure scenarios, EMFs at the reference levels described below could potentially result in exposure that exceeds basic restrictions. Where such scenarios were identified, ICNIRP determined whether the reference levels needed to be reduced by considering the magnitude of the difference between the resultant tissue exposure and basic restriction (including comparison with the associated dosimetric uncertainty), and whether the violation was likely to affect health (including consideration of the degree of conservativeness in the associated basic restriction). Where the difference was small, and where it would not impact on health, reference levels were set that can potentially result in exposures that exceed the basic restrictions. This reduces unnecessary changes and maintains the stability of the guidelines (relative to ICNIRP 1998), which ICNIRP views as beneficial to the whole community.
This situation has been shown to occur in terms of the reference levels corresponding to whole body average SAR basic restrictions, which, in the frequency range of body resonance (up to 100 MHz) and from 1 to 4 GHz, can potentially lead to whole body average SARs that exceed the basic restrictions. The exposure scenario where this can potentially occur is very specific, requiring a small stature person (such as a 3-year old child) to be extended (e.g. standing) for at least 30 minutes, while being subject to a plane wave exposure within the above frequency ranges, incident to the child from the front to back. The resultant SAR elevation is small relative to the basic restriction (circa 40%, which is similar to the in vivo whole body average SAR measurement uncertainty; Flintoft et al., 2014), there are many levels of conservativeness built into the basic restriction derivation itself, and importantly, this will not impact on health. This latter point is important because the basic restriction that this relates to was set to protect against body core temperature elevations of greater than 1 °C, and being of small stature, the individual in this hypothetical exposure scenario would more-easily dissipate heat to the environment than a larger person due to their increased body ‘surface area to mass ratio’ ((Hirata et al., 2013). Within a small stature person the net effect of this ‘increased whole body SAR’ and ‘increased heat loss’ would be a smaller temperature rise than would occur in a person of larger stature. ICNIRP has thus not altered the reference levels to account for this situation, because to do so would reduce the continuity of its guidelines (with those of ICNIRP 1998) without any benefit to health and safety.
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Was ist neu? Ab 6 GHz eingestrahlte Leistungsdichte statt SAR
Wie eingangs dieses Stangs erwähnt, führt ICNIRP für Frequenzen >6 GHz die Leistungsflussdichte als neuen Basisgrenzwert ein. Warum ICNIRP das tut, erklärt der Verein ab Zeile 131 des neuen Entwurfs:
From a health risk perspective we are generally interested in how much EMF power is absorbed by biological tissue, as this is responsible for the heating effects described above. This is typically described as a function of a relevant dosimetric quantity. For example, below 6 GHz, where EMF penetrates deep into tissue (and thus requires depth to be considered), it is useful to describe this in terms of ‘specific absorption rate’ (SAR), which is the power absorbed per unit mass (W kg-1). Conversely, above 6 GHz, where EMF is absorbed more superficially (making depth less relevant), it is useful to describe exposure in terms of transmitted power density (Str), which is the power absorbed per unit area (W m-2).
Im Deutschen lautet diese Passage sinngemäß:
Aus der Perspektive des Gesundheitsrisikos interessiert uns hauptsächlich, wie viel EMF-Leistung von biologischem Gewebe absorbiert wird, da dies für die zuvor beschriebenen Effekte bei Erwärmung ursächlich ist. Typischerweise wird die absorbierte Leistung als Funktion einer relevanten dosimetrischen Größe beschrieben. Zum Beispiel ist es unter 6 GHz, wenn EMF tief in Gewebe eindringt (und somit die Eindringtiefe von Bedeutung ist), sinnvoll, zur Beschreibung der Wirkung die "spezifische Absorptionsrate" (SAR) zu verwenden. Die SAR nennt die absorbierte Leistung bezogen auf eine definierte Masse an Gewebe (W/kg). Umgekehrt ist oberhalb von 6 GHz, wenn EMF hauptsächlich schon in der Gewebeoberfläche absorbiert wird (was die Eindringtiefe weniger relevant macht), die Exposition in Bezug auf die eingestrahlte Leistungsdichte (transmitted power density, Str) passender. Diese Größe beschreibt wieder die absorbierte Leistung, diesmal aber nicht pro Massewürfel, sondern pro Flächeneinheit (W/m²).
So wie bei der SAR die Masse des maßgebenden Gewebewürfels nicht willkürlich sein darf, sondern definiert ist (10 Gramm oder 1 Gramm), so ist an anderer Stelle des Entwurfs auch für die eingestrahlte Leistungsdichte die Fläche der Einstrahlung genau festgelegt. Und zwar auf 4 cm² im Frequenzbereich 6 GHz bis 30 GHz, darüber (bis 300 GHz) sind es 1 cm².
Für gesundheitlich unbedenklich stuft ICNIRP eine eingestrahlte Leistungsdichte von 200 W/m² ein, bezogen auf die oben genannten Einstrahlflächen und gemittelt über sechs Minuten. Der Wert gilt für die Einwirkung auf Kopf, Körper und Gliedmaßen, eine Unterscheidung in Ganz- und Teilkörper gibt es nicht mehr. Die Einkalkulation wissenschaftlicher Unsicherheiten reduziert diesen Wert auf die tatsächlichen Grenzwerte, die für berufliche Immission mit einem Sicherheitsfaktor von zwei auf 100 W/m² begrenzt sind und für private Immission mit einem Sicherheitsfaktor von zehn auf 20 W/m².
Abgesehen davon, dass heute übliche Messgeräte aus dem Niedrigpreissektor mit Frequenzen über 6 GHz sowieso restlos überfordert sind, stellt sich die Frage, ob die eingestrahlte Leistungsdichte [Str] identisch ist mit der gewöhnlichen Leistungsflussdichte [S], wie sie auch von billigen Breitbandmessgeräten gemessen werden kann. ICNIRP äußert sich dazu nicht genauer und schreibt in Anhang A des Entwurfs nur (Zeile 78), die Absorption finde in der Körperoberfläche statt, daher sei die eingestrahlte Leistungsdichte auf die Körperoberfläche bezogen. Wo genau und wie Str zu messen ist, dazu konnte ich keine Angaben finden. Klärende Worte aber fände ich wichtig, damit Ex-Elektriker und andere "Experten" nicht mit ihren untauglichen Breitbandmessgeräten losziehen, womöglich eine Fehlmessung nach der anderen fabrizieren und Alarm schlagen, wo es nichts zu Alarmieren gibt. Beispiel: Als die IARC es 2011 versäumte, bei Ihrer 2B-Eingruppierung des EMF-Krebsrisikos unmissverständlich die (schwachen) Immissionen seitens der Mobilfunkinfrastruktur von der Wertung auszunehmen, wurde die 2B-Eingruppierung geraume Zeit sehr häufig fälschlich auch auf Sendemasten bezogen, statt auf körpernahe Sendetechnik. Das muss sich mMn nicht wiederholen, indem es möglicherweise reihenweise zu Verwechslungen von S und Str kommt. Der Begriff "transmitted power density" ist noch so jung, dass Google dazu momentan erst 61 Treffer listet.
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Neue ICNIRP-Richtlinien: Frist für Konsultation läuft bald ab
Der Entwurf (englisch) der neuen ICNIRP-Richtlinien (HF) ist jetzt fertig und kann bis zum 9. Oktober 2018 fachlich auch von Nicht-ICNIRP-Mitgliedern kommentiert werden. Den Entwurf (25 Seiten) inklusive zwei Anhänge (25 + 11 Seiten) und das Kommentarformular gibt es <hier>.
ICNIRP erinnert daran, dass am 9. Oktober die öffentliche Konsultation endet, anlässlich derer Nicht-ICNIRP-Mitglieder sich mit Kommentaren zum Entwurf der neuen ICNIRP-HF-Richtlinien einbringen können.
Kommentare werden auf ICNIRP-Website veröffentlicht
ICNIRP behält sich das Recht vor, am Ende der Konsultationsphase alle Kommentare zu veröffentlichen. Nur mit ausdrücklicher Einwilligung wird die Identität der Kommentatoren genannt (Vor- und Zuname und wenn relevant Zugehörigkeit und Organisation), fehlt diese wird ein Kommentar anonym publiziert. Sind alle Kommentare ausgewertet, bringt die Kommission auf ihrer Website ein kurzes Feedback, welche Wirkung die Kommentare gehabt haben, ein individuelles Eingehen auf einzelne Kommentare wird es wegen des großen Aufwands jedoch nicht geben. Beleidigende Kommentare oder solche, die mit dem zur Diskussion gestellten Entwurf nichts zu tun haben, werden nicht veröffentlicht. Dieses Schicksal erleiden auch Nachzügler, die ihren Kommentar nach Ablauf des 9. Oktober (UTC + 2 Stunden) abgeben.
Hintergrund
ICNIRP-Projektleiter Rodney Croft über das Konsulationsverfahren (Präsentation) (PDF, englisch, 55 Seiten)
Kritik von Dariusz Leszczynski: ICNIRP’s public consultation of the draft of the RF guidelines is just a gimmick
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Neue ICNIRP-Richtlinien: Mehr als 100 Kommentare
Der Entwurf (englisch) der neuen ICNIRP-Richtlinien (HF) ist jetzt fertig und kann bis zum 9. Oktober 2018 fachlich auch von Nicht-ICNIRP-Mitgliedern kommentiert werden. Den Entwurf (25 Seiten) inklusive zwei Anhänge (25 + 11 Seiten) und das Kommentarformular gibt es <hier>.
ICNIRP erinnert daran, dass am 9. Oktober die öffentliche Konsultation endet, anlässlich derer Nicht-ICNIRP-Mitglieder sich mit Kommentaren zum Entwurf der neuen ICNIRP-HF-Richtlinien einbringen können.
ICNIRP meldet, zu dem Entwurf seien mehr als 100 Kommentare abgegeben worden. Weitere Informationen dazu würden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
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Finale ICNIRP-HF-Richtlinien spätestens im September erwartet
Im Rahmen der Überarbeitung hat ICNIRP sorgfältig geprüft, ob die Richtlinien von 1998 auch heute noch schützen. Da die Änderungen der Expositionsgrenzwerte voraussichtlich sehr gering ausfallen werden, kommt ICNIRP zu dem Schluss, dass die bisherigen Richtlinien auch weiterhin Schutz vor allen bekannten gesundheitlichen Auswirkungen von Hochfrequenzimmission im Frequenzbereich 100 kHz bis 300 GHz bieten.
Anlässlich eines 5G-Workshops in Frankreich am 17. April 2019 sagte ICNIRP-Vorsitzendem Eric van Rongen, die im Oktober 2018 beendete öffentliche Konsultation zu den neuen HF-Richtlinien habe ungefähr 120 Sachbeiträge mit mehr als 1000 Kommentaren erbracht. Ein Großteil davon sei bereits abgearbeitet. Van Rongen hofft, ICNIRP könne die finale Version der neuen HF-Richtlinien im August oder September 2019 vorlegen.
Der von der französischen Funknetzagentur ANFR organisierte 5G-Workshop galt der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Wellen. Die eintägige Veranstaltung war für Behördenvertreter gedacht und wurde von 44 Teilnehmern aus zwölf Ländern besucht (Deutschland, Belgien, Südkorea, Spanien, Frankreich, Finnland, Norwegen, Japan, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Schweden, Schweiz) sowie von Vertretern der WHO und von ICNIRP. Ein Protokoll der Veranstaltung gibt es <hier>.
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Finale ICNIRP-HF-Richtlinien sollen noch 2019 kommen
Van Rongen hofft, ICNIRP könne die finale Version der neuen HF-Richtlinien im August oder September 2019 vorlegen.
Daraus wurde nichts.
Jüngste Wasserstandsmeldung anlässlich der Ankündigung des 9. ICNIRP NIR-Workshops in Korea: Die neuen Empfehlungen für die maximal zulässige HF-Immission werden voraussichtlich noch 2019 publiziert.
Das Debakel um den Berliner Hauptstadtflughafen scheint weit reichende Auswirkungen auf die weltweite Termintreue zu haben. Auch der für Mitte 2019 angekündigte und mit Spannung erwartete Bericht der "Leuthard-Arbeitsgruppe" in der Schweiz ist in Verzug .
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Finale ICNIRP-HF-Richtlinien sollen noch 2019 kommen
Das Debakel um den Berliner Hauptstadtflughafen scheint weit reichende Auswirkungen auf die weltweite Termintreue zu haben. Auch der für Mitte 2019 angekündigte und mit Spannung erwartete Bericht der "Leuthard-Arbeitsgruppe" in der Schweiz ist in Verzug .
Der Gotthard-Basistunnel ist sogar ein Jahr früher eröffnet worden als ursprünglich geplant. Damit hat Frau Leuthard vermutlich einen gewissen Pünktlichkeits-Bonus.
Nichts ist unmöglich
Der Gotthard-Basistunnel ist sogar ein Jahr früher eröffnet worden als ursprünglich geplant. Damit hat Frau Leuthard vermutlich einen gewissen Pünktlichkeits-Bonus.
Das spricht klar gegen das von Schweiz-Gegnern verbreitete Gerücht, in der Schweiz wäre alles so langsam, dass das Erzählen von Sickerwitzen am Samstag verboten wurde, damit am Sonntag in der Kirche keiner zu Lachen anfängt. Oder aber es waren ausländische Fachkräfte (aber keine aus Berlin-Brandenburg), die den Gotthard-Basistunnel schneller als geplant durch den Fels getrieben haben. Nichts ist unmöglich .
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