Revision des FMG: Futter für den Reißwolf (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 08.11.2017, 21:45 (vor 2500 Tagen) @ H. Lamarr

Artikel 24e: Der Bund als Konzessionsgeberin soll nicht mehr Entschädigungen an die Mobilfunkanbieter entrichten müssen, falls die Grenzwerte für Funkstrahlung gesenkt werden.

Wie kommt Markus Lauener nur auf die absurde Idee, die Mobilfunker der Schweiz könnten Entschädigungen geltend machen, wenn es in der Schweiz zu einer Grenzwertsenkung kommt?

Berechtigt ist so eine Entschädigung aus meiner Sicht nur dann, wäre die verordnete Grenzwertsenkung willkürlich und ohne seriöse wissenschaftliche Begründung, also z.B. wenn die Schweiz sich dem in Deutschland erfundenen Geschäftsmodell der "baubiologischen Richtwerte" unterwerfen würde.

Keine Entschädigung sehe ich, wenn es wegen neuer und bestätigter Erkenntnisse in der EMF-Forschung zu einer Grenzwertsenkung kommt, die zum Schutz der Bevölkerung unabdingbar wäre. Doch danach sieht es gegenwärtig in keiner Weise aus und deshalb wird in der Schweiz demnächst nicht über eine Senkung der Grenzwerte diskutiert, sondern im Gegenteil über eine Lockerung (Anhebung) der Schweizer Vorsorgewerte. Dies, so möchte man meinen, sollte auch Kenntnisstand von Markus Lauener sein. Doch so ist es nicht, der Präsident der vereinigten Mobilfunkgegner schwebt in anderen Sphären, liest man die Begründung seines obigen Änderungsvorschlags:

Da die internationale Forschungslage, die medizinische Praxis und die Gerichtspraxis keinen Zweifel offen lassen, dass die gesundheitlichen Risiken von NIS ein nicht abstreitbares Faktum sind, wird sich in absehbarer Zeit für den Gesetzgeber und die Landesregierung die Frage nach der Schutzwirkung der geltenden Grenzwerte stellen. Der Mobilfunkbranche ist diese Problematik aufgrund ihrer eigenen Forschungstätigkeiten seit Jahren bestens bekannt und sie stellt sich seit geraumer Zeit darauf ein. Ein Beispiel dafür ist die freiwillige Senkung der Sendeleistung von Handys wegen des bekannten Risikos für Hirntumore.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es völlig unverständlich, weshalb die Eidgenossenschaft {Steuerzahler) angemessene Entschädigungen entrichten will, wenn die Konzessionsbehörde und die Landesregierung es aus Sicht der Volksgesundheit für notwendig erachten sollten, die Grenzwerte für hochfrequente NIS zu senken. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, muss unseres Erachtens Artikel 24e des FMG ergänzt werden, um die Entschädigungspflicht des Bundes präzise auszuklammern.

Wie kann jemand nur so neben der Spur sein und mit einer derartigen Wahrnehmungsverzerrung auch noch an die Öffentlichkeit gehen? Was Lauener da behauptet ist von A bis Z Unsinn. Nur ein Beispiel: Nicht die Mobilfunkbranche befindet bei neuen Mobilfunkstandards u.a. über die Sendeleistung, sondern seit UMTS das 3rd Generation Partnership Project (3GPP). Darin vertreten sind sieben halbstaatliche Normungsorganisationen wie das ETSI. Industrievertreter können allerdings zur Teilnahme eingeladen werden. Doch zurück zu Lauener. Der wahre Grund, warum die Sendeleistung jüngerer Mobilfunkstandards angeblich "freiwillig gesenkt" wurde, ist nicht bei den Mobilfunkern zu sehen, sondern bei den technischen Irrtümern des Herrn Lauener.

Fazit: Es gehört schon eine gehörige Portion Selbstüberschätzung dazu, sich ohne Fakten und fundierte Kenntnisse der Materie, sondern stattdessen mit Behauptungen und Unterstellungen in die Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu drängen, nur um dort inhaltlichen Stuss schön formatiert aufzutischen. Wenn die Argumentation des "Dachverbands" durchgängig so schlecht ist, wie bei dem hier behandelten Beispiel, das UVEK hat aus meiner Sicht gar keine andere Wahl, als Laueners Einlassungen mit mildem Kopfschütteln feierlich dem Reißwolf zu übergeben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Selbstüberschätzung, Lauener


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