Frankreich: 41 000 Schadenersatz erstritten (Allgemein)
Dr. Claus Scheingraber ( Claus.Scheingraber@t-online.de ) berichtet von einer Schadenersatzzahlung, die ein Mobilfunkbetreiber in Frankreich an eine klagende Familie leisten musste. Die 5. Kammer des Tribunal de Grande Instance von Bordeaux (Oberes Landgericht, als Berufungsgericht) hat die Mobilfunkbetreiberfirma Bouygues Telecom am 20. September 2005 verurteilt, der klagenden Partei nachstehende Geldbeträge zu erstatten:
30 490 wegen Wertverlust des Anwesens
8 000 wegen Nutzungsschwierigkeiten bzw. -einschränkungen
2 500 wegen rechtlicher Ansprüche aus Art. 700 des Nouveau Code de Procédure Civile
Bouygues Telecom wurde auch zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt.
Das Gerichtsurteil hat das Aktenzeichen 04/01348
Die französische Mobilfunkkritiker-Organisation Priartem ( contact@priartem.com ) soll bereit sein, auf Anforderung das Urteil zu übermitteln.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –