Frankreich: 41 000 € Schadenersatz erstritten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 01.04.2006, 00:53 (vor 6794 Tagen)

Dr. Claus Scheingraber ( Claus.Scheingraber@t-online.de ) berichtet von einer Schadenersatzzahlung, die ein Mobilfunkbetreiber in Frankreich an eine klagende Familie leisten musste. Die 5. Kammer des Tribunal de Grande Instance von Bordeaux (Oberes Landgericht, als Berufungsgericht) hat die Mobilfunkbetreiberfirma Bouygues Telecom am 20. September 2005 verurteilt, der klagenden Partei nachstehende Geldbeträge zu erstatten:

30 490 € wegen Wertverlust des Anwesens
8 000 € wegen Nutzungsschwierigkeiten bzw. -einschränkungen
2 500 € wegen rechtlicher Ansprüche aus Art. 700 des Nouveau Code de Procédure Civile

Bouygues Telecom wurde auch zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt.

Das Gerichtsurteil hat das Aktenzeichen 04/01348

Die französische Mobilfunkkritiker-Organisation Priartem ( contact@priartem.com ) soll bereit sein, auf Anforderung das Urteil zu übermitteln.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Wertverlust, Frankreich, Aktenzeichen, Scheingraber, Priartem

Urteil jetzt online

H. Lamarr @, München, Sonntag, 08.10.2006, 00:44 (vor 6604 Tagen) @ H. Lamarr

Die französische Mobilfunkkritiker-Organisation Priartem ( contact@priartem.com ) soll bereit sein, auf Anforderung das Urteil zu übermitteln.

Das Urteil ist jetzt in französischer Sprache bei Next-up als PDF (2,21 MByte), versehen mit vielen Schwärzungen, einzusehen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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