Elektrochonder: Urteilsbegründung der UBI watscht Jakob ab (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 18.08.2015, 22:09 (vor 3254 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz wartet jetzt gespannt auf die schriftliche Urteilsbegrünung [sik!] und vor allem darauf, ob die Namen der Verleumder, vor allem derjenige der Agentur Schall aus München und dessen Star-Professor aus Bremen darin auch genannt werden.

Die ausführliche Urteilsbegründung der UBI liegt jetzt vor (Download) und wieder geht Gigaherz-Präsident Jakob leer aus. Seine Hoffnungen erfüllen sich nicht, seine Behauptungen, Unterstellungen und Anschuldigungen werden von der UBI in dem 11-seitigen Dokument souverän zurück gewiesen. Ich freue mich über die klaren Worte der Beschwerdeinstanz und darauf, wie Herr Jakob mit dieser Pleite umgehen wird. Noch ist bei Gigaherz alles ruhig :-), vielleicht weiß das tapfere Schneiderlein noch gar nichts von seinem "Glück".

Gigaherz wird sich an der nächsten Vorstandssitzung entscheiden, ob das schriftliche UBI-Urteil genügend auf die Verleumdungsaktionen gegen Elektrosensible und deren Schutzorganisationen eingeht, oder ob sich damit noch das Bundesgericht befassen muss.

Von dieser Ankündigung blieb bislang nur heiße Luft übrig. Dies deutet darauf hin, der scheidende Gigaherz-Präsident nimmt seine Niederlage hin und belästigt mit seinen dilettantischen Einwänden nicht auch noch das Bundesgericht.

Immerhin haben 2 Kommissionsmitglieder ganz unerwartet, sehr erfreulichen Klartext gesprochen, welcher jetzt für alle Zeiten in den Akten bleiben müsste.

In der ausführlichen Urteilsbegründung, die ich allerdings nur überflogen habe, ist von dem angeblichen "sehr erfreulichen Klartext" aus irgendwelchen Akten nichts zu finden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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