Drucksache 18/2222 Mobilfunk und objektiver Strahlenschutz (Allgemein)
Die Bundesregierung beantwortete einen kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Ralph Lenkert, Herbert Behrens (DIE LINKE) zum Mobilfunk.
35 Fragen wurden gestellt und beantwortet. Viele Antworten machen klar warum die Argumente der Mobilfunkgegner sinnlos sind und nur zum schüren von Ängsten den Nutznießern, unterschiedlicher Vereine dienen. Zwei Beispiele:
28. Welche Ergebnisse/Zwischenergebnisse sind der Bundesregierung von dem Pilotprojekt zur LED-lichtbasierten Visible Light Communication in der Gemeinde Wüstenrot in Baden-Württemberg bekannt?
a) Sieht die Bundesregierung in der Internetnutzung via LED-Lampe eine gangbare Alternative zu gängigen Mobilfunktechnologien?
b) Welches Potential haben LED-basierte Kommunikationstechniken im Vergleich zum Mobilfunk nach Auffassung der Bundesregierung, was die Möglichkeiten für gesundheitsverträgliche und (wenn auch eng räumlich begrenzt) abhörsichere Datenübertragung angeht?
Antwort: Seit einigen Jahren wird an verschiedenen Universitäten das Verfahren der optischen Datenübertragung auf kurze Distanzen untersucht. Durch An- und Ausschalten besonderer Leuchtdioden ließen sich im Labor bereits Datenübertragungsraten von 10 Gigabit pro Sekunde erzielen. Wie bei jedem optischen Verfahren dürfen aber keine Hindernisse den Ausbreitungsweg versperren; es wird eine freie Sichtverbindung benötigt. Damit hat diese Technik entsprechende Einschränkungen in der Anwendbarkeit und kann den Mobilfunk nicht ersetzen. Pilotprojekte in der Gemeinde Wüstenrot mit dem Ziel-Funk-Verbindungen durch optische Verfahren zu ersetzen, sind nicht bekannt. Potentiale für lokale, optische Kommunikationsübertragung sind durchaus gegeben; entsprechende Technik muss sich jedoch marktgetrieben in Konkurrenz zu anderen Lösungen durchsetzen.
"Umweltverträgliche Technologien" verspricht Diagnose Funk?
Licht statt Funk
31. Wie viele Studien sind der Bundesregierung bekannt, die den Zusammenhang von Mobilfunksendeanlagen und Krebserkrankungen bei der im näheren Umfeld wohnenden Bevölkerung in Deutschland behandeln?
Sieht die Bundesregierung hier zusätzlichen Forschungsbedarf (bitte Auffassung begründen)?
Antwort: Im Rahmen des DMF (www.emf-forschungsprogramm.de/forschung) wurden mehrere Forschungsvorhaben durchgeführt, die sich konkret der Frage nach Krebserkrankungen im Zusammenhang mit Mobilfunk widmeten. Weder in epidemiologischen noch in tierexperimentellen Studien wurde eine krebsauslösende Wirkung der hochfrequenten Felder des Mobilfunks nachgewiesen. Des Weiteren konnte kein biologischer Wirkmechanismus identifiziert werden, der eine mögliche, schädigende Wirkung von Mobilfunk auf den menschlichen Organismus erklären könnte. Darüber hinaus wurden in Deutschland in den letzten Jahren zwei Studien unter der Leitung von Dr. med. Horst Eger durchgeführt. Die erste Studie beinhaltete eine statistische Auswertung von Patientenunterlagen im Hinblick auf Krebsfälle in der Umgebung einer Mobilfunksendeanlage in Naila (Bayern) im Zeitraum von 1994 bis 2004 (Eger H, Hagen KU, Lucas B, Vogel P, Voit H, Einfluss der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz“, Umwelt-Medizin-Gesellschaft 2004(4): 326 bis 332). Die zweite Studie umfasste Krebsneuerkrankungen um eine Sendeanlage in Iserlohn-Hennen (Nordrhein-Westfalen) in den Zeiträumen 2000 bis 2004 und 2005 bis 2007 (Eger H, Neppe F, „Krebsinzidenz von Anwohnern im Umkreis einer Mobilfunksendeanlage in Westfalen; Interview-basierte Piloterhebung und Risikoschätzung“, Umwelt-Medizin-Gesellschaft 22.1 (2009): 55 bis 60). Beide Studien weisen gravierende methodische Mängel auf und sind bezüglich der Frage nach einem möglichen Krebsrisiko durch die hochfrequenten Felder des Mobilfunks nicht aussagekräftig.
Umwelt-Medizin-Gesellschaft (Verbandszeitschrift)
Stellungnahme von UMG zum Fall Thiede
Kommentar: Über die noch verbleibenden Sprachrohre (AEB, Diagnose-Funk und Elektrosmog-Report) wird mVn das zu erwartende Zerrbild den Lesern serviert. Die Akteure wollen nicht wahr haben, dass mit dilettantischen Arbeiten kein willkürliches Absenkung von Grenzwerten erfolgen kann. Vereine wie die Ko-Ini oder Diagnose-Funk sind nicht von Bedeutung. Sie dürfen in der Liga nicht mitspielen aber der Lobbyverein IZMF schon.
Liegt vielleicht an der fachlichen Inkompetenz, oder einfach an ihrem merkwürdigen Dialogverständnis.
Karl Richter: Sittenbild eines überzeugten Mobilfunkgegners
Die Diffamierpraxis des Prof. Karl Richter
Grüner Stadtrat Gutbier verweigert sich dem Dialog
--
Meine Meinungsäußerung