Urteil gegen Handybetrüger wegen „Ping“-Anrufen (Allgemein)

Gast, Montag, 28.04.2014, 13:30 (vor 3769 Tagen)

Bundesgerichtshof: Urteil gegen Handybetrüger wegen „Ping“-Anrufen rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück gegen drei Handybetrüger bestätigt. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht zwei Männer wegen sogenannter „Ping“-Anrufe zu 15 Monaten auf Bewährung und eine Komplizin zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.
Bei ihren Betrugsversuchen hatten die Verurteilten nach Angaben des Gerichts mindestens 785.000 Mobiltelefonnummern so kurz angewählt, dass die Angerufenen das Gespräch nicht annehmen konnten (sogenanntes „Anpingen“). Riefen diese daraufhin die angezeigte Nummer zurück, landeten sie unbemerkt auf einer teuren Mehrwertdienstnummer. Dabei seien mindestens 660.000 Telefonate mit jeweils 0,98 Euro berechnet worden, so das Gericht. Es bezifferte den potenziellen Gesamtschaden der Anrufer auf mindestens 645.000 Euro. Mit dem Rückruf auf eine Mehrwertdienstnummer liege vollendeter Betrug vor, so die Begründung des Bundesgerichtshofes (Az.: 3 StR 342/13). Allerdings konnten sich die Täter nicht an der Beute erfreuen: Weil die Bundesnetzagentur früh Verdacht geschöpft hatte, sei ihnen kein Geld ausgezahlt worden.

Weitere Infos
Pressemitteilung des Landgerichts Osnabrück

Quelle: E-Mail-Newsletter des Informationszentrums Mobilfunk e. V. | Ausgabe 114 | April 2014

Tags:
Aktenzeichen, Landgericht

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