Brasilien: Seit 5. Mai 2009 gelten die WHO-Grenzwerte (Allgemein)
Mit Gesetz Nummer 11'934 gelten seit 5. Mai 2009 die WHO/ICNIRP-Grenzwerte für Hochfrequenzsender und Hochspannungsleitungen auch in Brasilien.
Für Standorte, in deren 50-Meter-Umkreis eine Klinik, eine Schule ein Kinderheim oder ein Altersheim liegt, gilt eine Sonderregelung. Nicht was die zulässige Immission anbelangt, sondern bezüglich der Grenzwerteinhaltung: Spätestens 60 Tage nach Erteilung der Standortbescheinigung muss Anatel (brasilianisches Pendant zur BNetzA) oder ein von Anatel autorisiertes Unternehmen die Einhaltung der Grenzwerte messtechnisch kontrolliert haben. Für sämtliche Standorte regelt das Gesetz: Alle 5 Jahre muss die Einhaltung der Grenzwerte geprüft werden.
Quelle: http://www.who.int/entity/peh-emf/project/mapnatreps/BRAZIL_Anatel_Report_2010.pdf
In dem PDF kommt auch das schöne Wort von der "Demystifizierung" verbreiteter Ängste vor, die gewöhnlich von dilettantischen Publikationen in die Bevölkerung injiziert werden.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Brasilien: Handydatenbank und Immissionskarte -
H. Lamarr,
03.10.2011, 22:02
- Brasilien: Seit 5. Mai 2009 gelten die WHO-Grenzwerte - H. Lamarr, 03.10.2011, 22:59