Gigaherz-Erholungsheim: Wie sicher ist die Investition? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.07.2011, 20:14 (vor 4796 Tagen) @ Capricorn

Im Werbetext von Hans-U. Jakob bleibt diese Problematik, dass nämlich die komplette Investition quasi über Nacht für Elektrosensible wertlos werden kann, wenn nämlich in der Nähe ein Mast errichtet wird, diskret unerwähnt.

Das stimmt nicht. Jakob schreibt dort:

"Und gemäss dem Schweizerischen Bundesgesetz über die Raumplanung können in der Landwirtschaftszone keine Mobilfunkantennen mehr bewilligt werden."

Tja. Jetzt isses halt so, dass der Herr Jakob bei mir als Quelle einen denkbar schlechten Stand hat, die Schilderung seiner schönsten Fehler, unhaltbaren Behauptungen und Irrtümer könnte mühelos ein Buch füllen. Deswegen würde ich gerne etwas aus erster Hand lesen, was die Behauptung des GHz-Präsidenten zweifelsfrei belegt. Gesucht habe ich schon danach, gefunden habe ich jedoch nichts recht Brauchbares. Dieses Urteil aus dem Jahr 2009 (Umrüstung eines GSM-Standorts auf GSM + UMTS) spricht sogar dagegen.

Für Sie als Schweizer sollte es leichter sein als für mich, den gesuchten Beleg aufzutreiben. Sehen Sie's als Dienstleistung für EHS, die mit dem Gedanken spielen, ihr Geld tatsächlich in das verlassene Schulhaus zu stecken, und die bei einem abermaligen Irrtum Jakobs dumm aus der Wäsche schauen würden. Herr Jakob hat nichts (mehr) zu verlieren, geprellte EHS dagegen schon.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, EHS-Erholungsheim, Schulhaus


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