Verwaltungsgericht gibt Herbornern Recht (Allgemein)
Muss der hr seinen Funkmast abbauen?
Herborn. Er verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Er hat eine "wuchtige Gestalt". Er erscheint vom nächstgelegenen Nachbargrundstück aus als "gleichsam über den Köpfen schwebend" und ist damit "auf erdrückende Art und Weise übermächtig. Mit diesen Attributen hat Bernd Karber, Richter am Verwaltungsgericht in Gießen, den Funkturm am Waldrand oberhalb der Schillerhöhe in der Herborner Alsbach belegt. Und deswegen hat er nun die letztendlich im Februar 2009 erteilte Baugenehmigung des Lahn-Dill-Kreises für den Sendemast aufgehoben. Das am vergangenen Freitag ergangene Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.