1,3 W/kg = 250 mSv. Und die Linearität? (Allgemein)

Sektor3, Freitag, 19.11.2010, 09:37 (vor 5052 Tagen) @ Ditche

Wenn Sie die Linearität unter 6 Stunden Befeldungsdauer bezweifeln (aber warum?), dann gilt der Dreisatz nur für Dauergespräche von mindestens 6 Stunden Länge.


Dieses aber warum? hat mich einige Zeit beschäftigt weil: Ionisierende Strahlung hat immer gnügend Energie um direkt z.B. Doppelstrangbrüche in Zellen zu bewirken.
Auch bei geringerer Strahlendosis bleibt der Fakt: Ionisierende Strahlung erzeugt "immer" Doppelstrangbrüche in Zellen, dann aber auch in geringere Anzahl die abhängig ist von der Strahlendosis.

Soo, wie sieht es jetzt aus mit der nichtionisierenden Strahlung? Ist da der Wirkmechanismus ähnlich "linear" wie bei der ionisierenden Strahlung?
Ich meine das man dieses zumindest bis zum SAR-Wert von ca. 0,1 W/kg begründet anehmen kann, aber wie sieht es bei niedrigeren Werten aus?
Linear weiter so wie bei der ionisierenden Strahlung? Oder mit einem Schwellenwert unterhalb dem nix mehr passiert weil die körpereigene "Reparaturkolone" sämtliche Schäden (dann noch) reparieren kann , (und) diese aber wiederrum von anderen Faktoren abhängig ist wie z.B. dem nitrosativem/oxidativem Stress?

In der zugrundeliegenden Studie wird eine Wirkung von nicht-ionisierender Strahlung behauptet, die ab einer Wirkzeit von 6 Stunden proportional zur Wirkzeit sei.

Ihre Frage zur Dosis hat damit nichts zu tun. Die Studienautoren behaupten eine Wirkung innerhalb eines Dosis-"Wirkfensters". Fragen hierzu können mMn nur die Autoren kompetent beantworten.

Ich breche jetzt einmal hier ab und ergänze noch: Mit diesen ungeklärten Fragen oder kompliziert zu beantwortenden Fragestellungen weiters jedes "Funk-Anwendungs-Zeugs" einfach so auf den Markt zu "hämmern" oder dieses zu genehmigen, iss für mich mal mindestens fahrlässig ...

Ich sehe das so:
Wenn eine Studie feststellt, dass etwas eine vergleichbar schädliche Wirkung hat wie ionisierende Strahlung jenseits aller Grenzwerte, dann gibt es für die zuständigen Behörden mMn nur zwei Möglichkeiten:
Entweder das "Etwas" wird umgehend verboten, oder es wird festgestellt, dass die Ergebnisse der Studie nicht stimmen.


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