Prof. A. ./. IZgMF (Forschung)

Sektor3, Samstag, 27.02.2010, 17:59 (vor 5290 Tagen)

[Hinweis: Nach Prüfung bzgl. Verbotsbehauptung frei gegeben am 25.12.2011]

Hinweis Moderator: Das Posting wurde hier abgetrennt

- Gerichtskosten 6‘971 Fr.

Au wei, da scheinen wohl einige Gerichtsverfahren in die Hose gegangen zu sein

Für 2010 hat Gigaherz mit 2'000 Fr. auch schon die ersten Kosten zu beklagen:
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=12.01.2010_2C_495/2009

Wobei deren "Präsident" dieses Gerichtsurteil natürlich auf seine Weise sieht:
http://gigaherz.ch/pages/posts/bundesgericht-nimmt-den-notausgang1579.php?p=10
RDW

Laut dem von RDW verlinkten Urteil des schweizerischen Bundesgerichts geht es um folgenden Text eines Beitrags des schweizer Fernsehens SF1 vom 02.06.2008:
"Das Handy am Ohr ist gefährlich. Das zumindest behaupteten zwei viel beachtete Studien aus Wien. Nun kam ans Licht: Die Labordaten waren reihenweise ge***, die Warnungen somit voreilig. Dass Strahlen aus dem Handy das Erbgut schädigen und so Krebs verursachen, war wissenschaftlicher ***. Doch Achtung: Dass Strahlen für Viel-Telefonierer deshalb harmlos sind, beweist der Wissenschaftsskandal ebenso wenig."

Die in der Schweiz hierfür zuständige "Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen" (UBI) lehnte das von Gigaherz angestrengte Beanstandungsverfahren gegen den Beitrag am 20.02.2009 in öffentlicher Sitzung ab. Gigaherz beschwerte sich am 22.07.2009 gegen die Ablehnung beim schweizer Bundesgericht, das am 12.01.2010 die Beschwerde ablehnte.

Laut Gigaherz kann somit der (als Falschmeldung bezeichnete) Text am Schweizer Fernsehen "ungestraft und unwiderrufen abgesetzt werden".

Da wundert man sich, weshalb Prof. A. die Wiederholung eben dieser ***vorwürfe ausgerechnet im IZgMF mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und Widerklage verhindern will. Wie Prof. A.s Behauptung, die Existenz der ***vorwürfe sei “frei erfunden“ oder “ohne jeden geringsten Nachweis oder Vortrag von Indiz-Tatsachen“ mit der in § 138 der Zivilprozessordnung (ZPO) geforderten Wahrheitsgemäßheit vereinbar sein soll, ist mir völlig schleierhaft.

[Hinweis: [***] aus Rechtsgründen editiert am 25.12.2011)]

Tags:
Prof. A., Labordaten, Wissenschaftliches Fehlverhalten, Unterlassungserklärung, DNA, Gerichtsurteil


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