Darum wird die Anwaltskanzlei genannt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 25.10.2009, 21:11 (vor 5460 Tagen) @ H. Lamarr

Ich habe mir deshalb erlaubt, soeben dort über die Kommentar-Funktion die Frage zu stellen:

"Wieso bitte werden hier an exponierter Stelle ohne jeden ersichtlichen Grund sämtliche Kontaktdaten einer Anwaltskanzlei genannt, wenn nicht zum Zweck der Werbung für eben diese Kanzlei?"

Ob diese Frage freigeschaltet wird, wir werden es sehen.

Darauf schrieb mir vor ein paar Minuten der Webmaster der Seite:

Da Sie selbst Betreiber eines Weblogs sind, müssten Ihnen doch die Bestimmungen für die Impressen auf Internetseiten bekannt sein. Demnach muss der Betreiber einer Webseite ständig, kurzfristig erreichbar sein.
Wie soll nun ein Elektrosensibler, der in einem Funkloch ohne Kommunikationsanschluss lebt, diese Erreichbarkeit gewährleisten?
Möglich ist das doch nur über eine Vertretungsvollmacht. Und rechtlich unantastbar ist so eine Vollmacht doch wohl nur über einen Rechtsanwalt.
Ihr Kommentar wurde gelöscht!

Daraufhin schrieb ich dem Webmaster zurück:

Meines Wissens gilt das, was Sie schreiben [Anm.: "ständig, kurzfristig erreichbar sein"] für die Anbieterkennzeichnung, also für das Impressum selbst, nicht aber für die Person des Anbieters.

Nach § 10 MDStV und § 6 TDG haben die Diensteanbieter die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Als Herr Weiner noch keine eigene Website hatte habe ich auf E-Mail-Anfragen an ihn nach spätestens 2 Tagen Antwort gehabt. Das halte ich für angemessen kurzfristig erreichbar.

Vielleicht kann uns ja Teilnehmer "ES" Erhellendes dazu sagen, es geht hier ja um sein Metier.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Anwalt


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