Das Untätigsein der BfS (Allgemein)

prima, Dienstag, 17.08.2004, 15:21 (vor 7336 Tagen) @ Schutti

Es gilt dabei das PRÄ-VENTIONS-Prinzip, will heißen: VOR-SORGE

Dazu ist der Staat sogar verpflichtet. Doch auch in Österreich, oder?

Nicht unbeschränkt. Man kann nicht alles verbieten weil es noch nicht zu 100% erforscht wurde. Irgenwo muss man mal einen Strich ziehen. Da kann man gleich auf Strom oder auf die ganze Medizin verzichten. Bei Funkwellen kann man inzwischen davon ausgehen dass es keine deutliche Schädigung gibt wie beispielsweise bei Röntgenstrahlen oder Gammastrahlen.

Also Schutti,
jetzt übertreib' doch nicht so!

Hallo Herr oder Frau Nagel, hier ist dem izgmf kürzlich ein "Schutti" zugelaufen, der immer gleich mit jedem mitläuft oder auch anbellt. Vorläufig ist er recht zutraulich, wir wissen noch nicht, ob er auch zubeissen kann oder vielleicht Flöhe hat.

Schutti, liest du schon im BfS-Programm? Und dann erzähl nachher, WAS da von den großen Ankündigungen tatsächlich schon umgesetzt wurde. Die suchen ja nach einem Jahr immer noch nach den "geeigneten" Forschern.

prima


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