Prof. A.: Schwerer Subventionsbetrug? ▼ (Forschung)

Sektor3, Mittwoch, 08.07.2009, 11:03 (vor 5545 Tagen) @ Doris

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Die Tabakgeschichte bzw. die Geschichte von Pneumologie, Onkologie etc. sollte dringend wissenschaftskriminologisch aufgearbeitet werden. Da die Geschichte sich wiederholt, müssen Folgerungen aus der Tabakgeschichte auf andere Wissenschaftszweige gezogen werden können, die heute und morgen an ähnlichen Manipulationen arbeiten.

Eine Frage ist die wissenschaftskriminologische Aufarbeitung, eine andere Frage ist, ob sich Prof. A. (den man fast als Synonym für Tabakforschung nennen kann) des "schweren Subventionsbetruges" schuldig gemacht hat.

Dass Prof. A. den Abschluss von REFLEX auf 31.08.03 datierte liegt mMn daran, dass er damit normalen Subventionsbetrug als verjährt ad acta legen wollte.
Cordis legt den REFLEX-Schluss übrigens nun auf 31.05.2004

Für mich als Nichtjurist hört sich das ganz schlüssig an:
§ 264 Subventionsbetrug
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,

Troll-Wiese: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=entry&id=32458

Tags:
EU, Finanzierung, Reflex, Manipulation, Verum, Glaubwürdigkeit, Cordis


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