Wertverlust durch Mobilfunkmast ? (Allgemein)

helmut @, Nürnberg, Montag, 16.03.2009, 19:41 (vor 5659 Tagen) @ Gast

Zu diesem Ergebnis kam nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse das Niedersächsische Finanzgericht

(Az.: 1 K 157/03).

Es wäre interessant, wann dieses Urteil gesprochen wurde, das Aktenzeichen wurde schließlich 2003 vergeben.
Man kann also davon ausgehen, daß das Urteil ca 5 Jahre alt ist und niemand hat es bisher zitiert. Passt eben nicht ins Verängstigungs-Konzept.

Ich kann über den Immobilien Wertverlust immer wieder nur lächeln.
In meiner Nachbarschaft wurden im Umkreis von weniger als 150 m mittlerweile 4 neue Häuser gebaut, eines davon ein ÖKO-Holzhaus. Das Holzhaus wurde vom Grundstücksbesitzer gebaut, der Bauplatzpreis ist daher nicht festlegbar. Die anderen 3 Häuser waren in Null-Komma-Nix, meiner Meinung nach zu einem relativ hohen Preis, verkauft worden. In allen 4 Häusern wohnen Familien mit kleinen Kindern.
In 3 alte Häuser, deren Preis mir persönlich zu hoch gewesen wäre, sind ebenfalls Junge Familien eingezogen.

Auf dem unmittelbaren Nachbargrundstück, keine 30 m westlich von meiner Antenne, wird dieses Jahr mit einem Neubau durch ein junges Paar begonnen.


Und "Familie von Siemens", die damals sich ganz groß hervor tat, hat natürlich eine frei werdende Wohnung in ihrem Haus zum "normalen" Mietpreis wieder vermietet. (Obwohl die Strahlen meiner Antenne doch so gefährlich sind)
Leerstand? Null!!!!!!!
Die Wohnung wurde schon eine Woche nach Auszug der vorherigen Mieter wieder bezogen.

MfG
Helmut

Tags:
Wertverlust, Aktenzeichen, Immobilien, Urteil


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