Wertverlust durch Mobilfunkmast ? (Allgemein)

Gast, Montag, 16.03.2009, 08:24 (vor 5713 Tagen)

Gericht: Gefährdung der Gesundheit von Bewohnern ist nicht erwiesen

Der Wert eines Gebäudes wird durch eine Mobilfunkanlage, die in der Nähe betrieben wird, nicht beeinträchtigt. Das gilt auch dann, wenn von der Anlage Emissionen ausgehen, deren Schädlichkeit wissenschaftlich noch nicht bestätigt ist. Zu diesem Ergebnis kam nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse das Niedersächsische Finanzgericht (Az.: 1 K 157/03).

Da der Wert des Gebäudes nicht beeinträchtigt sei, scheide ein Abschlag vom Einheitswert des Gebäudes im Sinne des Bewertungsgesetzes aus, urteilten die Richter im vergangenen Jahr. Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die für das betreffende Grundstück zu zahlen ist.

Ein Abschlag vom Einheitswert ist laut Gericht möglich, wenn die "ortsübliche Nutzung" des Grundstücks in erheblichem Maße beeinträchtigt sei. Ortsüblich ist beispielsweise die Nutzung eines Hauses als Wohngebäude, wenn das betreffende Grundstück in einem Wohngebiet liegt.

Diese Nutzung könnte gefährdet sein, wenn von der Mobilfunkanlage Strahlungen ausgingen, welche die Gesundheit der Hausbewohner gefährden. Eine solche Gefährdung ist bisher jedoch laut Niedersächsischem Finanzgericht wissenschaftlich nicht geklärt. Das Gericht hat deshalb die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen. dpa

© Copyright Welt-online.de / veröffentlicht am 07.03.2009

Tags:
, Wertverlust, Recht

Wertverlust durch Mobilfunkmast ?

helmut @, Nürnberg, Montag, 16.03.2009, 19:41 (vor 5713 Tagen) @ Gast

Zu diesem Ergebnis kam nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse das Niedersächsische Finanzgericht

(Az.: 1 K 157/03).

Es wäre interessant, wann dieses Urteil gesprochen wurde, das Aktenzeichen wurde schließlich 2003 vergeben.
Man kann also davon ausgehen, daß das Urteil ca 5 Jahre alt ist und niemand hat es bisher zitiert. Passt eben nicht ins Verängstigungs-Konzept.

Ich kann über den Immobilien Wertverlust immer wieder nur lächeln.
In meiner Nachbarschaft wurden im Umkreis von weniger als 150 m mittlerweile 4 neue Häuser gebaut, eines davon ein ÖKO-Holzhaus. Das Holzhaus wurde vom Grundstücksbesitzer gebaut, der Bauplatzpreis ist daher nicht festlegbar. Die anderen 3 Häuser waren in Null-Komma-Nix, meiner Meinung nach zu einem relativ hohen Preis, verkauft worden. In allen 4 Häusern wohnen Familien mit kleinen Kindern.
In 3 alte Häuser, deren Preis mir persönlich zu hoch gewesen wäre, sind ebenfalls Junge Familien eingezogen.

Auf dem unmittelbaren Nachbargrundstück, keine 30 m westlich von meiner Antenne, wird dieses Jahr mit einem Neubau durch ein junges Paar begonnen.


Und "Familie von Siemens", die damals sich ganz groß hervor tat, hat natürlich eine frei werdende Wohnung in ihrem Haus zum "normalen" Mietpreis wieder vermietet. (Obwohl die Strahlen meiner Antenne doch so gefährlich sind)
Leerstand? Null!!!!!!!
Die Wohnung wurde schon eine Woche nach Auszug der vorherigen Mieter wieder bezogen.

MfG
Helmut

Tags:
Wertverlust, Aktenzeichen, Immobilien, Urteil

Wertverlust durch Mobilfunkmast ?

underground, Mittwoch, 18.03.2009, 13:40 (vor 5711 Tagen) @ helmut

Es wäre interessant, wann dieses Urteil gesprochen wurde, das Aktenzeichen wurde schließlich 2003 vergeben.


Das Urteil datiert vom 30.11.2007.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
EIne Recherche über dort anhängige Verfahren führte jedoch zu keinem Ergebnis. Es ist also davon auszugehen, dass keine Revision eingelegt wurde.

underground

Wertverlust durch Mobilfunkmast ?

helmut @, Nürnberg, Mittwoch, 18.03.2009, 16:47 (vor 5711 Tagen) @ underground

Es wäre interessant, wann dieses Urteil gesprochen wurde, das Aktenzeichen wurde schließlich 2003 vergeben.

Das Urteil datiert vom 30.11.2007.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
EIne Recherche über dort anhängige Verfahren führte jedoch zu keinem Ergebnis. Es ist also davon auszugehen, dass keine Revision eingelegt wurde.

underground

Danke,

auch schon ein paar Tage her
wie so oft, was nicht ins Konzept passt, wird nicht mehr erwähnt

MfG
Helmut

Wertverlust durch Mobilfunkmast ?

underground, Donnerstag, 19.03.2009, 07:45 (vor 5710 Tagen) @ helmut

Das Urteil datiert vom 30.11.2007.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
EIne Recherche über dort anhängige Verfahren führte jedoch zu keinem Ergebnis. Es ist also davon auszugehen, dass keine Revision eingelegt wurde.

underground


Danke,

auch schon ein paar Tage her
wie so oft, was nicht ins Konzept passt, wird nicht mehr erwähnt

MfG
Helmut

Nachsatz:
Meine gestrige Nachfrage beim 2. Senat des BFH hat ergeben, dass die seinerzeit tatsächlich eingelegte Revision bereits im Februar 2008 vom Revisionskläger zurückgezogen wurde. Deshalb findet sich auch nichts auf den Internetseiten des BFH.

underground

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