Kontroverse um Radarstrahlung (Allgemein)
In der aktuellen FGF Infoline wird auf einen m.E. sehr interessanten Artikel zu schwacher Radarstrahlung und Veränderung des Erbgutes hingewiesen.
Der Beitrag ist zu lang um ihn komplett einzustellen, aber im Gesamten recht interessant, vor allen Dingen auch die Aussage am Schluss zu vorsorglichen Senkung von Grenzwerten. Ein Aspekt, der auch hier bei den Diskussionen zu den schwachen Feldern nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Auszüge....
Kontroverse um Radarstrahlung
Schwache Radarstrahlung verändert den Zustand des Erbguts in menschlichen Zellen – ob dies zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen kann, ist jedoch ungeklärt
...... Dem ukrainischen Team um Prof. Yuriy Shckorbatov ist es jetzt jedoch in einer Laborstudie gelungen, einen Zusammenhang zwischen der Bestrahlung menschlicher Zellen mit Radarstrahlen und Veränderungen im Erbgut nachzuweisen.
......Die Forscher bestrahlten Wangenzellen, die sie zuvor der Mundhöhle von Versuchspersonen entnommen hatten, 10 Sekunden lang mit elektromagnetischer Strahlung der Frequenz 35 Gigahertz. Diese Frequenz wird für Verkehrsradarmessungen genutzt. "Wir haben diese Frequenz relativ willkürlich gewählt", erläutert Shckorbatov. "Sie liegt in dem Bereich, der unter Verdacht steht, die menschliche Gesundheit zu schädigen."
.....Die Stärke (genauer: die Leistungsflussdichte) der Strahlung betrug beim Auftreffen auf die Zellen 0,3 Watt pro Quadratmeter. Dies entspricht der Stärke, die beim Verkehrsradar im Abstand von etwa 3 Metern vom Radargerät gemessen wird. Diese Stärke liegt noch deutlich unter dem von der Europäischen Union empfohlenem Grenzwert von 10 Watt pro Quadratmeter.....
......Doch trotz der geringen Strahlungsstärke fanden die ukrainischen Forscher eindeutige Veränderungen im Chromatin der Zellen. Chromatin besteht aus DNA-Molekülen, die wiederum die Träger des Erbguts sind. Chromatin existiert in zwei Formen: Im Heterochromatin sind die DNA-Moleküle sehr dicht verpackt und zusammengerollt. In dieser Form ist das Erbgut inaktiv. Es wird keine Erbinformation abgelesen. Dagegen ist die Verpackung im Euchromatin sehr viel lockerer. In dieser Form kann die Erbinformation gelesen und verarbeitet werden.
......Das Team um Shckorbatov fand nun nach der Bestrahlung in den Zellen eine "Chromatin-Kondensation". Das ist eine Umwandlung von Euchromatin zu Heterochromatin und entspricht somit einer Abnahme der Ablese-Aktivität des Erbguts. "Theoretisch kann solch eine Veränderung die Umwandlung einer Zelle in eine Krebszelle zur Folge haben", sagt Shckorbatov. "Es gibt bisher jedoch keinen direkten Beweis eines Zusammenhangs zwischen Chromatin-Kondensation und Krebs." Noch in einem weiteren Punkt relativiert Shckorbatov sein Ergebnis: "Strahlung im Radarwellenbereich dringt nur wenige Millimeter tief in den menschlichen Körper ein."
Fazit: Die Beweislage bleibt unklar. Es gibt keine Beweise für die Schädlichkeit elektromagnetischer Strahlung, sofern die gültigen Grenzwerte eingehalten werden. Das gilt sowohl für niederfrequente als auch für hochfrequente Strahlung. Doch in beiden Fällen gibt es Indizien, die auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung hindeuten. Weltweit wird in Forschungsprojekten versucht, diese Indizien zu erhärten oder zu entkräften.
Bis dahin die vermeintlich sichere Lösung zu wählen und die Grenzwerte vorbeugend herunterzusetzen, kann das Gegenteil des beabsichtigten Schutzes zur Folge haben. Dies zeigt die entsprechende Diskussion bezüglich radioaktiver Strahlung. Hier deuten viele Forschungsergebnisse der letzten Jahre darauf hin, dass schwache radioaktive Strahlung, die die gültigen Grenzwerte um einiges überschreitet, Krebserkrankungen verhindern kann (siehe den wissenschaft.de-Hintergrundbericht "Schützt radioaktive Strahlung vor Krebs?"). Wenn sich dies bestätigt, dann sind die strengen Grenzwerte für radioaktive Strahlung paradoxerweise für zusätzliche Krebserkrankungen verantwortlich.