Teilnahmegebühr von 250.-- Euro?! (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 23.12.2007, 00:35 (vor 6109 Tagen) @ Franz

Für die Erfassung mittels des Fragebogens, Auswertung, Übersetzung und Weiterreichung in das HWV-Programm ist eine einmalige Teilnahmegebühr von 250.-- Euro zu entrichten. :no:

Wenn die HWV für die eingezahlten 250 Euro nachweislich eine vereinbarte sinnvolle Leistung erbringt, wäre gegen die Teilnahmegebühr nichts einzuwenden (Teilnahmegebühr ist eine eigenartige Wortwahl, als wenn es um einen Wettlauf um Schadensersatz ginge). Allerdings sind erhebliche Zweifel angesagt, welche Leistung die HWV überhaupt erbringen will. Der diffuse Text der Einladung gibt dazu wenig Anhaltspunkte, er nennt noch nicht einmal die Organisationsform (Verein?) und den Sitz der HWV, "erstrebte" Ziele lassen sich ohne jegliche Rechtsverbindlichkeit formulieren (Zeugnisfloskel: er strebte stets danach ...), die genannte Webadresse funktioniert nicht und auch die Namen der Vorstandsmitglieder Dr. Carlo und Dr. Scheiner sprechen Bände (hier im Forum nachzulesen).

Da ist etwas flüchtig zusammengebastelt und überhastet verbreitet worden. Dem Vernehmen nach hat sich das hese-project bereits gegenüber der HWV distanziert und das IZgMF tut dies hiermit ebenfalls, weil das formulierte Geschäftsmodell der HWV keinen seriösen Eindruck macht und die angekündigten juristischen Schritte mit höchster Wahrscheinlichkeit nach den ersten Metern von einer Mauer gestoppt werden, selbst in den eher klägerfreundlichen USA. Nein, unter den gegebenen Umständen können wir niemandem die kostenpflichtige "Teilnahme" an der neuen Organisation empfehlen!

Dabei wäre Punkt 1) der genannten Zielvorstellungen "Medizinische Erfassung und Untersuchung Mobilfunkbedingter Gesundheitsstörungen" genau das, was hier im Forum einmal unter dem Begriff "Meldestelle für ES" gefordert wurde. Der datenschutz ist bei so einer Meldestelle eine sensible Sache. Bei der folgenden Formulierung aus dem Anmeldeformular zur HWV ist der Datenschutz freilich löchrig wie eine alte Socke: "Mit meiner Unterschrift stimme ich ebenfalls zu, daß meine persönlichen und medizinischen Daten im Rahmen des HWV verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe dieser Daten an unbefugte Dritte ist ausgeschlossen." Da nur der Vorstand weiß, was der Rahmen der HWV ist und wer unbefugte Dritte sind, könnte beispielsweise ungehindert ein schwunghafter Handel mit Daten der "Teilnehmer" stattfinden. Die HWV zeigt sich bei ihrem Debü mit einem vernebelten Profil. Und dies, obwohl mit Dr. George Carlo ein Jurist im Vorstand sitzt, der zumindest formell mehr drauf haben sollte, die vermeintlich "historische Chance" an den Mann und die Frau zu bringen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Carlo, Distanzierung, Abgezockt


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