Recht: Unterschiedliche Sicht der Dinge (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 27.04.2007, 13:46 (vor 6348 Tagen) @ Gast

Interessanter Streit zweier Mobilfunkkritiker.
Der eine rät zum klagen der andere rät zur Vorsicht bzgl. Klagen.
Zum klagen rät ein angeblicher Jurist. Er ist selbst betroffen. Auf die Frage, ob er selbst geklagt hat, und wie es in seinem Fall ausgegangen ist, darüber schweigt er in dieser Diskussion. Will der angebliche Jurist nur eine Lawine von Prozessen auslösen, damit seine Aktivitäten mehre Beachtung finden?
Lesen Sie selbst ...

Aus dem Hartenstein Newsletter 070228 - EMFLvh-2887 - RE: 2876

Dr. jur. Erwin Tripes, Oberdörfl, 26.2.07

Sg. Herr Hartenstein!

In Österreich besteht mMn derzeit die einzige Möglichkeit darin, den jeweiligen Grundeigentümer, Wohnungseigentümer, etc. von dessen Eigentum Strahlungsimmissionen ausgehen, auf Unterlassung zu klagen, wenn diese Immission das ortsübliche Maß überschreitet.
Dies wird wohl regelmäßig dann zutreffen, wenn etwa bisher kein Mobilfunksender gestrahlt hat, oder etwa ein neuer Sender dazugekommen oder ein alter verstärkt worden ist. Dieser Unterlassungsanspruch leitet sich aus dem ABGB § 364 Abs. 2 ab. Derartige Klagen sind zB in Salzburg anhängig. Schadenersatz kann ebenso geltend gemacht werden, sobald ein solcher bewiesen wird, was derzeit wegen der divergierenden Wissenschaftslage noch etwas schwierig erscheint. Da in Deutschland glaublich ähnliche Nachbarrechtsnormen gelten, müßte diese Frage durch deutsche Anwälte geprüft werden.

MfG E.Tripes

Eva Marsalek - PMI - 28.2.2007

Sehr geehrter Herr Dr. Tripes,
bereits 10 Jahre vor Ihnen hat Univ. Prof. Dr. Kerschner, Institut für Umweltrecht der Univ. Linz, die Unterlassungsklage gegen Mobilfunksender propagiert, zu einem Zeitpunkt, wo es noch wesentlich wahrscheinlicher als heute war, dass ein potentieller Kläger vor Einbringung der Klage noch niemals von einem Mobilfunksender zwangsbeglückt war... dh. dass diese Klagen nach Ihren Ausführungen unzweifelhaft gewonnen hätten werden müssen.

Leider ist dem nicht so.
Einer der Richter wies eine derartige Klage übrigens sofort mit der Begründung, "dann müsste man jede neue Technologie verbieten" ab.... und trotz Gang in die Instanzen und jahrelang dauernder Verfahren ist eine Unterlassungsklage nicht so einfach, wie Sie die Causa darstellen. Von den Kosten einmal ganz abgesehen.

Jedenfalls empfehle ich jedem potentiellen Kläger, sich vor Klageinbringung Klarheit über seinen finanziellen "Atem" für ein derartiges Verfahren (mit sehr ungewissem Ausgang) zu verschaffen, denn ohne Sachverständigen-Gutachten wird's nicht gehen... Rechtschutz-Deckungen sind betragsmäßig limitiert und jedenfalls bei weitem nicht ausreichend für ein derartiges Verfahren... und Richter haben die Eigenschaft, sich u.a. auch an bereits entschiedenen Verfahren zu orientieren....

Nachdem Sie, sehr geehrter Herr Dr. Tripes, wie ich mich zu erinneren
glaube, aber selbst von einem Sender betroffen sind, würde mich interessieren, ob Sie selbst eine Unterlassungsklage eingebracht haben bzw. wie diese entschieden wurde.

Betreffend Ihrer Information auf Ihrer Webpage "Nach neuester Rechtsprechung
des OGH steigen nun jedoch obendrein die Chancen, zumindest aus nachbarrechtlicher Sicht, derartige Immissionen zu verhindern, sprunghaft an" ersuche ich Sie daher dringend, uns allen die Geschäftszahl dieses richtungsweisenden OGH-Urteils bekanntzugeben und danke Ihnen bereits im Voraus dafür!

Mit freundlichen Grüssen
Eva Marsalek - PMI

--
Meine Meinungsäußerung

Tags:
Unterlassungsklage, Marsalek, Tripes


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum