Belästigt und zur Zahlung von 7000 Euro verurteilt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 31.05.2021, 12:57 (vor 1248 Tagen) @ H. Lamarr

Die Österreicherin Sigi Maurer erhielt obszöne Nachrichten und machte diese in sozialen Netzwerken publik. Nun ist sie wegen übler Nachrede verurteilt worden. mehr ...

Das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil aufgehoben, der Prozess muss wiederholt werden.

Am 9. Oktober 2018 wurde Maurer in 1. Instanz vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen übler Nachrede schuldig gesprochen. Sie wurde zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro und einer Entschädigung in Höhe von 4000 Euro verurteilt. Am 12. März 2019 hob das Oberlandesgericht Wien dieses Urteil auf. Es begründete dies damit, dass das Landesgericht die Anforderungen an den Wahrheitsbeweis durch Sigrid Maurer überspannt habe. Der Ladeninhaber könne sich demgegenüber nicht allein auf die theoretische Möglichkeit berufen, dass ein Unbekannter seinen Rechner benutzt habe, während er kurzzeitig den Raum verlassen habe. Im Jänner 2021 urteilte das Bezirksgericht Josefstadt, dass der Betreiber für die geschickten Nachrichten verantwortlich war, und wies eine Unterlassungsklage ab. Am 17. Februar 2021 zog der Ladeninhaber seine Anklage überraschend zurück. (Quelle)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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