Novelle der 26. BImSchV: Showdown heute live im Bundestag (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 14.03.2013, 09:15 (vor 4249 Tagen) @ H. Lamarr

Der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk weist darauf hin, dass heute Abend im Bundstag über die Novellierung der 26. BImSchV debattiert und abgestimmt wird.

Grundlage ist eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses. Dieser beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Novellierung zuzustimmen (Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/12372). SPD und Grüne sowie die Linke hatten am 12. März noch je einen Entschließungsantrag beim Umweltausschuss eingereicht.

Die Beschlussempfehlung und die beiden Entschließungsanträge sind in diesem Dokument nachzulesen: Drucksache 17/12738 vom 13. März 2013.

Beide Entschließungsanträge hat der Umweltausschuss mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die Linke hat daraufhin - dies ist verfahrenstechnisch zulässig - ihren im Umweltausschuss abgelehnten Entschließungsantrag noch einmal eingereicht, diesmal zur Abstimmung durch das Parlament im Anschluss an die heute nacht stattfindende Debatte. SPD und Grüne haben ihren Entschließungsantrag bis heute morgen nicht zur parlamentarischen Abstimmung erneut eingereicht. Üblicherweise wird so eine Nachreichung angekündigt, im Bundestag liegt eine solche Ankündigung bislang nicht vor und wird auch nicht mehr erwartet (telefonische Auskunft Bundestagssekretariat um 9:30 Uhr). Theoretisch kann so ein Entschließungsantrag jedoch selbst noch während einer Debatte gestellt werden.

Die Linke fordert in ihrem Entschließungsantrag für HF-Felder u. a. einen frequenzunabhängigen Grenzwert von 0,2 V/m.

Die auf 23:10 Uhr heute Nacht angesetzte halbstündige Debatte soll im Parlamentsfernsehen übertragen werden.

Hintergrund
Was ist ein Entschließungsantrag?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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