Der Fall Innocente Marcolini: Extrablatt bei Gigaherz (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 22.10.2012, 13:00 (vor 4391 Tagen) @ H. Lamarr

Das Urteil des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 2009 wurde allem Anschein nach noch einmal verhandelt ...

Der Gigaherz-Präsident bejubelt die Entscheidung der jüngsten Berufungsverhandlung, als ob es sich um etwas weltbewegend Neues handelt. Er kann es gar nicht erwarten und kündigt auf seiner Website eine Art Extrablatt über die Ereignisse in Rom an.

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Lieber Herr Jakob, es gibt keinen Grund zur Aufregung, es hat sich gegenüber dem 10. Dezember 2009 ja gar nichts verändert, bis darauf, dass der jüngste Entscheid nicht mehr angefochten werden kann. Für eine Sondermeldung auf der trefflichen Gigaherz-Website mag das reichen, mir ist es zu wenig. Denn bis zum 19. Oktober wussten ja weder Sie noch ich, dass in Rom das Urteil von Brescia überhaupt noch einmal verhandelt wird. Nun ist das also geschehen und Innocente Marcolini kann sich seiner Rente wegen Arbeitsunfähigkeit jetzt sicher sein.

Wegen der besonderen Umstände dieses Falles sehe ich, wie andernorts hier im Strang bereits erwähnt, keine nennenswerte Signalwirkung von dem Entscheid ausgehen. Denn auch italienische Richter verstehen von den möglichen biologischen Nebenwirkungen des Mobilfunks ungefähr so viel wie Sie und ich, nämlich nichts. Und deshalb beruht der Entscheid auf den Darlegungen des Gutachters, der sich wiederum auf Hardell stützt. Das mag 2009 noch ausgereicht haben, die erste Berufungsverhandlung zu gewinnen, doch wer meint, sich 2012 oder später auf den Entscheid des römischen Kassationsgerichts stützen zu müssen, der wird sich mit aktuellen Studien auseinandersetzen müssen, die Hardell widersprechen (z.B. Inskip et al., de Vocht et al. und Deltour et al.).

Aus meiner Sicht haben Sie zwar Grund zur Freude, aber den Entscheid von Rom zum alles entscheidenden Präzedenzfall für alle weltweiten Anti-Mobilfunk-Mafiaprozesse aufzublasen, das würde ich schlicht für Desinformation halten. Und vergessen Sie nicht, der gute Marcolini hat über alle Maßen telefoniert, mir ist weit und breit niemand bekannt, der es auch nur annähernd mit ihm aufnehmen könnte. Dieser exzessive Gebrauch ist aber eine wesentliche Stütze des Urteils von 2009 gewesen, und wahrscheinlich jetzt auch in der aktuellen Verhandlung. Also, bevor Sie sich allzusehr ereifern, sollten wir vielleicht in Ruhe die Begründung des Kassationsgerichts abwarten und nicht nur das breit treten, was wir ohnehin schon in den Zeitungen lesen können. Formulierungen der Art "Was weltweit schon die Spatzen von den Dächern pfeifen, hat jetzt ein Kassationsgericht in Rom endlich bestätigt" bitte ich zu unterlassen, denn implizit räumen Sie damit mMn ein, einen ganz besonderen Vogel zu haben, einen der glaubt etwas zu wissen, was sonst keiner weiß.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Jakob, Recht, Schweiz, Bauernfängerei


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