Abschaffung der Strahlungsgrenzwerte in der Schweiz (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 11.03.2011, 14:53 (vor 4982 Tagen) @ Fee

Jetzt lassen aber Sie Wesentliches weg, nämlich die Begründung von Herrn Jakob:
Mit Übertragungsraten von 300Megabits/Sec bei der 4. Handy-Generation 4G oder LTE genannt, werden nämlich nochmals bis zu 10mal mehr Sendemaste als bisher benötigt. Und da kommt den Mobilfunkern die NISV, die sie seinerzeit so mitgestaltet hatten, dass ihnen bei den GSM- und UMTS-Netzen keinerlei Einschränkungen drohten, jetzt ganz plötzlich und unerwartet in die Quere. Ergo muss diese wieder weg.

Diese Begründung sehe ich in keiner Weise als Wesentlich an. Mir geht es darum zu zeigen, dass Jakob seine eigenen Argumente verwirft, wenn es die Situation verlangt, sozusagen ein kleiner "Adenauer" unserer Tage: 2002 geißelt er den Anlagenwert als wirkungslose Mogelpackung - weil es damals passte - jetzt geißelt er Forderungen nach Abschaffung des Anlagenwertes - weil heute eben dies passt. Ihr Präsident dreht und wendet sich nach dem Wind, mit dem sich am besten Alarm schlagen lässt.

Woher hat er denn die Behauptung "bis zu 10-mal mehr Sendemasten"? Ganz abgesehen davon, dass eine solche Netzverdichtung aus meiner Sicht eine geschenkte biologisch sinnvolle Vorsorgemaßnahme ist, bezweifle ich den Faktor 10 doch stark. Auch hier nehme ich an, dass er das aus eigener Kraft nicht vorhersagen kann, sondern aus einer wahrscheinlich industrienahen Quelle schöpft, die er leider wieder einmal verschweigt. Sollte es tatsächlich eine industrienahe Quelle sein, müsste man sich ansehen, in welchen Zusammenhang der Faktor 10 genannt wird. Geht es dort um eine Grenzwertgeschichte, dürfte die Zahl aller Voraussicht nach aus taktischen Erwägungen (der Industrie) übertrieben sein.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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