Elektrosmog-Report im Juli 2015: Bitte wecken! (Allgemein)
In der Werbung für die Juli-Ausgabe des Elektrokrebs-Reports findet sich folgende Passage:
Werden Zellkulturen einer menschlichen Fibroblasten-Zelllinie 50-Hz-Magnetfeldern von 0,1 mT (= 100 µT, der Grenzwert) ausgesetzt, verändert sich die Expression der Gene für die Innere Uhr. Diese Gene steuern den Tag-Nacht-Rhythmus (zirkadianer Rhythmus) und nachfolgend viele physiologische Prozesse in den Zellen, in Geweben und im gesamten Organismus. (N. Manzella et al. 2015)
Wer findet den Fehler?
Aus meiner Sicht sollte man von einem "Fachinformationsdienst", auch wenn es nur ein selbsternannter ist, erwarten dürfen, dass er belastbare Kenntnisse über geltende Elektrosmog-Grenzwerte vorzuweisen hat.
Doch beim Elektrosmog-Report klemmt es ausgerechnet an dieser wichtigen Stelle. Frau Wilke ist auf dem Stand von 1996 stehen geblieben. Denn Ende 2012/Anfang 2013 wurde mit ziemlich viel Hin und Her die Novelle der 26. BImSchV in aller Öffentlichkeit aufs Gleis gesetzt. Rechtsverbindlich wurde diese Novelle am 14. August 2013. Und doch hat es sich in den seither verstrichenen 687 Tagen nicht bis zu Frau Wilke herum gesprochen: Der Grenzwert für 50-Hz-Magnetfelder wurde im Zuge der Novellierung in aller Öffentlichkeit von 100 µT auf 200 µT angehoben.
Isabel Wilke: Ehrlich?
Spatenpauli: Aber ja doch, schau' hier.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –