Volksbegehren ist gut ausgearbeitet und rechtswirksam (Allgemein)

Starmail, Freitag, 08.07.2005, 23:16 (vor 6987 Tagen)

MOBILFUNK-VOLKSBEGEHREN IST GUT AUSGEARBEITET UND RECHTSWIRKSAM
http://omega.twoday.net/stories/825031/


Sehr geehrter Herr Schmalz,

wie telefonisch besprochen habe ich die Auswirkungen einer Änderung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms (auf der homepage http://www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de/worum.html findet sich teilweise der Begriff "Landesentwicklungsplan") im Sinne des aktuellen Volksbegehrens weiter geprüft und darf unsere telefonische Einschätzung wie folgt bestätigen:

a.) Nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayLPlG (Bayerisches Landesplanungsgesetz) legt das Landesentwicklungsprogramm die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebiets als Ziele der Raumordnung und Landesplanung (vgl. § 3 Nr. 2 ROG - Raumordnungsgesetz) fest.

b.) Ziele der Raumordnung sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (vgl. § 3 Nr. 6 ROG) zu beachten. Dies gilt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ROG auch bei Genehmigungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen.

c.) Bauaufsichts- und (vor allem) Planungsbehörden wären damit beim Erlass von Baugenehmigungen (soweit raumbedeutsam) und (vor allem) beim Beschluss über Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) an das neu definierte Ziel eines umwelt- und sozialverträglichen Ausbaus der Mobilfunknetze unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Gesundheitsvorsorge gebunden. Dies würde vor allem zu einer nachhaltigen Stärkung der Möglichkeiten zur gemeindlichen Positivplanung führen (nicht zuletzt im Interesse des ebenfalls ins Auge gefassten Orts- und Landschaftsbildes), die juristisch nach wie vor umstritten sind.

Ich hoffe, damit noch einen kleinen Beitrag zum Volksbegehren"für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" geleistet zu haben, und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Inzwischen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Dr. Thomas Troidl
Rechtsanwalt
http://www.rae-schlachter.de

Tags:
RA, Omega


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