Prof. A. ./. IZgMF (Forschung)

Sektor3, Samstag, 27.02.2010, 17:59 (vor 5365 Tagen)

[Hinweis: Nach Prüfung bzgl. Verbotsbehauptung frei gegeben am 25.12.2011]

Hinweis Moderator: Das Posting wurde hier abgetrennt

- Gerichtskosten 6‘971 Fr.

Au wei, da scheinen wohl einige Gerichtsverfahren in die Hose gegangen zu sein

Für 2010 hat Gigaherz mit 2'000 Fr. auch schon die ersten Kosten zu beklagen:
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=12.01.2010_2C_495/2009

Wobei deren "Präsident" dieses Gerichtsurteil natürlich auf seine Weise sieht:
http://gigaherz.ch/pages/posts/bundesgericht-nimmt-den-notausgang1579.php?p=10
RDW

Laut dem von RDW verlinkten Urteil des schweizerischen Bundesgerichts geht es um folgenden Text eines Beitrags des schweizer Fernsehens SF1 vom 02.06.2008:
"Das Handy am Ohr ist gefährlich. Das zumindest behaupteten zwei viel beachtete Studien aus Wien. Nun kam ans Licht: Die Labordaten waren reihenweise ge***, die Warnungen somit voreilig. Dass Strahlen aus dem Handy das Erbgut schädigen und so Krebs verursachen, war wissenschaftlicher ***. Doch Achtung: Dass Strahlen für Viel-Telefonierer deshalb harmlos sind, beweist der Wissenschaftsskandal ebenso wenig."

Die in der Schweiz hierfür zuständige "Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen" (UBI) lehnte das von Gigaherz angestrengte Beanstandungsverfahren gegen den Beitrag am 20.02.2009 in öffentlicher Sitzung ab. Gigaherz beschwerte sich am 22.07.2009 gegen die Ablehnung beim schweizer Bundesgericht, das am 12.01.2010 die Beschwerde ablehnte.

Laut Gigaherz kann somit der (als Falschmeldung bezeichnete) Text am Schweizer Fernsehen "ungestraft und unwiderrufen abgesetzt werden".

Da wundert man sich, weshalb Prof. A. die Wiederholung eben dieser ***vorwürfe ausgerechnet im IZgMF mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und Widerklage verhindern will. Wie Prof. A.s Behauptung, die Existenz der ***vorwürfe sei “frei erfunden“ oder “ohne jeden geringsten Nachweis oder Vortrag von Indiz-Tatsachen“ mit der in § 138 der Zivilprozessordnung (ZPO) geforderten Wahrheitsgemäßheit vereinbar sein soll, ist mir völlig schleierhaft.

[Hinweis: [***] aus Rechtsgründen editiert am 25.12.2011)]

Tags:
Prof. A., Labordaten, Wissenschaftliches Fehlverhalten, Unterlassungserklärung, DNA, Gerichtsurteil

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H. Lamarr @, München, Samstag, 27.02.2010, 19:21 (vor 5365 Tagen) @ Sektor3

Da wundert man sich, weshalb Prof. A. die Wiederholung eben dieser Fälschungsvorwürfe ausgerechnet im IZgMF mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und Widerklage verhindern will.

Er konnte seinerzeit ja nicht wissen, dass das Schweizer Bundesgericht im Januar 2010 dieses für ihn ungünstige Urteil fällen wird - oder? Ob dieser Entscheid für die Richter in Berlin relevant sein wird, wird sich voraussichtlich im Mai zeigen.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Sektor3, Samstag, 27.02.2010, 20:02 (vor 5365 Tagen) @ H. Lamarr

Da wundert man sich, weshalb Prof. A. die Wiederholung eben dieser Fälschungsvorwürfe ausgerechnet im IZgMF mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und Widerklage verhindern will.

Er konnte seinerzeit ja nicht wissen, dass das Schweizer Bundesgericht im Januar 2010 dieses für ihn ungünstige Urteil fällen wird - oder? Ob dieser Entscheid für die Richter in Berlin relevant sein wird, wird sich voraussichtlich im Mai zeigen.

Warum hat sich Prof. A. gegen die Vorwürfe im SF1 nicht per Unterlassungserklärung bzw. Klage gewehrt?
Wenn er die Vorwürfe 2008 im Massenmedium TV stehen ließ, warum befand er dann die große Keule für einen Bericht für nötig, der 161 mal angeklickt war?

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H. Lamarr @, München, Samstag, 27.02.2010, 23:18 (vor 5365 Tagen) @ Sektor3

Wenn er die Vorwürfe 2008 im Massenmedium TV stehen ließ, warum befand er dann die große Keule für einen Bericht für nötig, der 161 mal angeklickt war?

Wahrscheinlich, weil er dieses Forum ganz besonders lieb hat.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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AnKa, Sonntag, 28.02.2010, 17:55 (vor 5364 Tagen) @ H. Lamarr

Wenn er die Vorwürfe 2008 im Massenmedium TV stehen ließ, warum befand er dann die große Keule für einen Bericht für nötig, der 161 mal angeklickt war?

Wahrscheinlich, weil er dieses Forum ganz besonders lieb hat.

Oder weil er keinen Widerstand erwartet und auf die Wirkung der Drohgebärde setzt.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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Sektor3, Sonntag, 28.02.2010, 18:30 (vor 5364 Tagen) @ AnKa

Wenn er die Vorwürfe 2008 im Massenmedium TV stehen ließ, warum befand er dann die große Keule für einen Bericht für nötig, der 161 mal angeklickt war?

Wahrscheinlich, weil er dieses Forum ganz besonders lieb hat.

Oder weil er keinen Widerstand erwartet und auf die Wirkung der Drohgebärde setzt.

Entweder er erwartete keinen Widerstand, oder das Forum traf seinen Nerv zu heftig. Wer will schon ständig an die leidige Vergangenheit erinnert werden. Da kommt man schon mal in Versuchung, dem den Hahn zudrehen zu wollen.

Tags:
, Tabakindustrie, Ablenkungsforschung

Prof. A. ./. IZgMF

KlaKla, Sonntag, 28.02.2010, 20:23 (vor 5364 Tagen) @ Sektor3

Wenn er die Vorwürfe 2008 im Massenmedium TV stehen ließ, warum befand er dann die große Keule für einen Bericht für nötig, der 161 mal angeklickt war?

Wahrscheinlich, weil er dieses Forum ganz besonders lieb hat.

Oder weil er keinen Widerstand erwartet und auf die Wirkung der Drohgebärde setzt.

Entweder er erwartete keinen Widerstand, oder das Forum traf seinen Nerv zu heftig. Wer will schon ständig an die leidige Vergangenheit erinnert werden. Da kommt man schon mal in Versuchung, dem den Hahn zudrehen zu wollen.

Vielleicht ist sein Ego angekratzt und einen Abgang als Märtyrer kann man vergessen. Seinen Unterstützern aus der Mobilfunk kritischen Szene der Laien ist das Forum bekannter maßen schon lange ein Dorn im Auge. Was die nicht geschafft haben soll nun Prof. A. vollbringen.

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Meine Meinungsäußerung

Prof. A. ./. IZgMF

H. Lamarr @, München, Sonntag, 28.02.2010, 21:35 (vor 5364 Tagen) @ AnKa

Oder weil er keinen Widerstand erwartet und auf die Wirkung der Drohgebärde setzt.

Das hat Abmahnkönig Günter Freiherr von Gravenreuth auch - und jetzt ist er tot.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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