Datenschutzbeauftragter sieht Funk-Wasserzähler kritisch (Allgemein)
Auszug aus Main-Post vom 3. Juli 2017:
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Kritisch sieht diese Wasserzähler auch der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri. Bei ihm häufen sich die Eingaben. Er sieht beim Einsatz der Funkwasseruhren Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, möglicherweise sogar in die Unverletzlichkeit der Wohnung, wie er in seinem 27. Bericht schreibt. Sämtliche im Zähler gespeicherten Daten wiesen einen Personenbezug auf und seien so detailliert, dass sie ein Verbrauchsprofil zulassen. Darüber hinaus können sie unbemerkt ausgelesen werden.
Petri hat sich mit Vertretern von Staatsministerien bis zur gesetzlichen Regelung darauf verständigt, dass die Gemeinden per Satzung festlegen, wie mit den Funkmodulen zu verfahren ist. Eine Mustersatzung formulierte das Innenministerium. Unter anderem ist darin geregelt, dass Wasserkunden unbürokratisch und ohne große Argumentation schriftlich dem Einbau der Wasserzähler mit Funkmodul widersprechen können, auch nachträglich. Dann darf nur ein herkömmlicher Wasserzähler oder einer mit deaktiviertem Funkmodul eingebaut werden. Im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende fordert übrigens auch der Bundesrat, für Bürgerinnen und Bürger „ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommunikationsnetz“.
Bedenken wegen Elektrosmogs gibt es in Beschwerden an Petri ebenfalls. Dazu heißt es in der Mustersatzung: Laut Forschungsstand und fachlich zuständigen Staatsministerien sei die Funkstrahlung der Geräte unbedenklich. Ihre Feldstärke liege unter der von Mobilfunkgeräten.
Nun wird das Thema „Elektrosmog“ kontrovers diskutiert. Salopp geht es dabei um eine Mischung verschiedener elektromagnetischer Felder und Wellen, die durch elektrische Geräte und Funkanwendungen in und um das Haus entsteht. Ob sie krank macht oder die Angst davor, das sehen Menschen je nach Blickwinkel unterschiedlich.
Es sei freilich schwierig, solche Felder als Ursache für gesundheitliche Probleme zu erkennen, heißt es beim Landesverband des Bund Naturschutz (BN). Schließlich verliefen Fehlsteuerungen schleichend, zeitversetzt, unterschiedlich und nicht immer nachvollziehbar. Der BN rät, zur Gesundheitsvorsorge jede zusätzliche Funkbelastung zu vermeiden.
Auch staatliche Stellen nehmen das Thema ernst: „Da elektromagnetische Felder die Gesundheit gefährden können, muss hierzu eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden“, heißt es etwa bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht Anhaltspunkte, dass bestimmte Felder krebserregend wirken können. Grenzwerte erarbeitete eine Forschungsgruppe für das Bundesarbeitsministerium.
Wasserkunden etwa in Bad Königshofen, Wülfershausen (beides Lkr. Rhön-Grabfeld) oder Karlstadt (Lkr. Main-Spessart) fürchten nun, dass jedes zusätzliche funkende Gerät die Werte erhöht, die auf den Organismus einwirken. Es ist die Rede davon, dass Zähler mit kabelgebundener Übertragung wesentlich intelligenter seien als die sogenannten „intelligenten“ Wasseruhren mit Funkmodul. Auch das Argument von Wasserwerken, dass Handy und WLAN schädlicher strahlten als die Zähler, parieren sie: Private Geräte könne man abschalten, Wasseruhren nicht.
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