IZgMF ./. Prof. A.: Urteil in I. Instanz (Allgemein)
gibt es etwas zu berichten ?
Gemäß dem heute vorab per Fax zugestellten Urteil des Berliner Landgerichts wird die Klage des IZgMF abgewiesen und der Widerklage von Prof. A. stattgegeben. Im Klartext: Das Gericht hat erstinstanzlich die strafbewehrte Unterlassungserklärung von Prof. A. für rechtens befunden. Welche Folgen dies für den Weiterbetrieb des Forums hat, werden wir zu prüfen haben.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –