iPhone 12: Kommission ebnet Weg für EU-weites Firmwareupdate (Technik)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 02.09.2025, 22:27 (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

Die französische Funknetzagentur hat zu Apples Verstoß drei französischsprachige Pressemitteilungen veröffentlicht, die erste und zweite am 12. September, die dritte am 14. September. Darin stellt die Behörde wiederholt fest, das iPhone 12 bewirke in den Gliedmaßen von Nutzern einen unzulässig hohen Energieeintrag von 5,74 W/kg, der zulässige SAR-Grenzwert von 4 W/kg (für Gliedmaßen) sei damit überschritten.

In der dritten Pressemitteilung heißt es jedoch einlenkend, die festgestellte Nichtkonformität rechtfertige keinen sofortigen Rückruf. Apple müsse jedoch dafür sorgen, dass das iPhone 12 sehr bald den überschrittenen SAR-Grenzwert einhält.

Die Europäische Kommission hat am 1. September 2025 im Amtsblatt der EU einen Durchführungsbeschluss veröffentlicht, mit dem sie die im Jahr 2023 von der französischen Funknetzagentur (ANFR) gegen Apple in Bezug auf das iPhone 12 ergriffenen Maßnahmen bestätigt. Apple wird nun möglicherweise verpflichtet, das Smartphone in allen EU-Ländern mit einem Firmwareupdate grenzwertkonform zu machen.

Wie berichtet, forderte ANFR am 12. September 2023 Apple auf, das iPhone 12 vorübergehend vom französischen Markt zu nehmen, nachdem die Agentur festgestellt hatte, dass der europäische Grenzwert für die spezifische Absorptionsrate (SAR) der Gliedmaßen überschritten worden war. Als eine der nationalen Aufsichtsbehörden, die gemeinsam für die Überwachung des europäischen Binnenmarkts verantwortlich sind, hatte ANFR diesen Sachverhalt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten gemeldet. Kurz darauf stellte ANFR fest, dass ein von Apple vorgeschlagenes Update die Nichtkonformität behoben hatte, woraufhin der Vertrieb des iPhone 12 in Frankreich wieder aufgenommen werden konnte. Da dieses Update jedoch nicht auf den gesamten europäischen Binnenmarkt ausgeweitet wurde, behielt ANFR seine Warnung an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten bei.

Dies hatte Folgen. Am 24. Oktober 2023 erhob Irland über seine zuständige Marktüberwachungsbehörde (Commission for Communications Regulation, kurz ComReg), Einspruch gegen die nationale Maßnahme der ANFR. Die Europäische Kommission war dadurch gezwungen, ein kontradiktorisches Verfahren zwischen Frankreich, Irland und Apple einzuleiten, um die Gültigkeit der von Frankreich ergriffenen Maßnahmen zu bewerten und das von den anderen Mitgliedstaaten zu befolgende Verfahren festzulegen.

Im Anschluss an diese Überprüfung bestätigt die Kommission am 1. September 2025 die Gültigkeit der Maßnahmen der ANFR und fordert andere Länder der Europäischen Union auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Update, das in Frankreich seit Ende 2023 erfolgreich für das iPhone 12 verbreitet wurde, könnte nun in allen europäischen Ländern für Apple verpflichtend werden.

Quelle: Débit d’absorption spécifique : la Commission européenne confirme les mesures prises par l’ANFR concernant l’iPhone 12

Kommentar: Der oben verlinkte deutschsprachige Durchführungsbeschluss schildert die Chronik der Auseinandersetzung und liest sich spannend wie ein Kriminalroman. Apple schaffte es im zweiten Anlauf, ANFR dazu zu bringen, das iPhone 12 mit aktiver "Body-Detect"-Funktion zu testen. Diese Funktion soll die Sendeleistug des Smartphones automatisch reduzieren, sobald sie erkennt, dass das Gerät nicht z.B. auf einem Tisch liegt, sondern von einem Menschen in der Hand gehalten wird. Als Triggerkriterium akzeptierte ANFR, dass alle 20 Sekunden die Lautstärketaste des iPhone betätigt wird (Protokoll 2). Das Messlabor Cetecom kam allerdings zu dem Schluss, dass das iPhone 12 A2403 auch beim Test gemäß Protokoll 2 nach wie vor nicht konform sei (5,740 W/kg). Damit war Apple auf der Verliererstraße ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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