Nach dem TKG-Änderungsgesetz ist vor dem TKG-Änderungsgesetz (Allgemein)

Gast, Sonntag, 22.02.2026, 23:03 (vor 1 Tag, 22 Stunden, 21 Min.) @ H. Lamarr

Die Geschichte des Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (TK-NaBeG) ist lang und schmerzhaft. Doch am Ende ging Mitte 2025 alles schnell und geräuschlos über die Bühne. Dies gelang, weil das TK-NaBeG vom neuen Stammgesetz zum Änderungsgesetz am Telekommunikationsgesetz (TKG) herabgestuft wurde. Bundestag und Bundesrat haben dieses Änderungsgesetz verabschiedet, seit 30. Juli 2025 ist es in Kraft.

Bereits im Juli 2025 legte das BMDS [Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung; Anm. Postingautor] ein Eckpunktepapier für eine weitere TKG-Novelle 2026 vor. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Genehmigungen durch Anzeigepflichten sowie ein Recht der Netzbetreiber auf den Vollausbau innerhalb von Mehrfamilienhäusern. Nach einer ersten Konsultation wird derzeit an einem konkreten Gesetzentwurf gearbeitet, der bis Sommer 2026 vorgelegt werden könnte. (Quelle)


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