HUJs Irrtümer (21): Vertauschung stillschweigend beseitigt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.09.2025, 12:15 (vor 5 Tagen) @ H. Lamarr

Jakob glaubt, er habe ein Bundesgerichtsurteil vor sich, bei dem Swisscom sich als Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts im Kanton Genf wendet. Besagtes Bundesgerichtsurteil (1C_113/2024 vom 16. Juni 2025) bestätigt diese Darstellung des Ex-Elektrikers nicht. Dem Urteil zufolge ist es genau andersherum. Beschwerdeführer ist die Gemeinde Perly-Certoux im Kanton Genf, Beschwerdegegner ist Swisscom.

Gigaherz-Jakob hat seine Vertauschung inzwischen völlig geräuschlos berichtigt. Unschön: Kein Hinweis, kein aktualisiertes Publikationsdatum deutet darauf hin, dass auf der Seite etwas nachträglich verändert wurde. Ich erlaube mir deshalb, unten die Vertauschung von Beschwerdeführer und Beschwerdegegner mit einem Screenshot der fehlerhaften Seite zu belegen. Die berichtigte Seite kann man sich hier anschauen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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