Saarländer informieren EU über EMF-Probleme (Allgemein)
Unter dem Titel Mobilfunkpolitik im Urteil ihrer Opfer haben 33 saarländische Bürger und Bürgerinnen für die Kommission SCENIHR der EU einen Erfahrungsbericht über das Leben mit Mobilfunk verfasst, einen Bericht, wie ihn die Kommission vor einigen Wochen von Betroffenen angefordert hat.
Parallel dazu erstatten mehrere "besonders hart betroffene und amtlich abgefertigte' Bürger/innen" gegen den Minister des Saarlandes für Justiz, Gesundheit und Soziales, Josef Hecken, Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Sie begründen ihr Vorgehen zusammenfassend wie folgt:
Nachdem sich Bürger landesweit vergeblich an die Gesundheitsämter gewandt und dies auch dem zuständigen Minister Hecken mitgeteilt haben, nach Einschaltung einer Ärztin sowie eines Interessenverbandes betroffener Bürger, hätte der Minister zumindest mit einer Anordnung zur Untersuchung der rätselhaften Krankheitsfälle an die ihm unterstellten Gesundheitsämter von Amts wegen reagieren müssen. Statt dessen berief er sich auf eine angeblich eindeutige wissenschaftliche Lage - die alles andere als eindeutig ist. Durch die pflichtgemäße Kenntnisnahme der Forschung, die landesweite, bis hinein in das Problembewußtsein von Stadt- und Gemeinderäten wirksame Diskussion, auch durch Sendungen aus Kreisen kritischer Bürger mußte er über die strittige Einschätzung der Mobilfunkwirkungen informiert sein. Durch das beharrliche Ignorieren der von uns geltend gemachten und ärztlich bestätigten Erkrankungen hat er eindeutig gegen § 323c StGB verstoßen und sich unterlassener Hilfeleistung schuldig gemacht. Seine Dienstanweisung an die Gesundheitsämter,
Erkrankungen im Zusammenhang mit Mobilfunk nicht zu beachten, stellt eine Verleitung Untergebener zu einer Straftat, also einen Verstoß gegen § 357 StGB dar.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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