Bestrahlung der Wohnung "illegal" (Allgemein)
Rundfunk- und Fernsehsender "durchstrahlen" auch die Wände...
Ebenso durchdringt Straßen- und Flugzeuglärm ungewollt Wände und Fenster....
Wikipedia: In der 16. Verkehrslärmschutzverordnung sind Immissionsgrenzwerte (kurz IGW) festgelegt, die zum Schutz der Bevölkerung beim Neubau oder wesentlichen Ausbau von Straßen nicht überschritten werden dürfen (derzeit in Wohngebieten 49 dB(A) in den Nachtstunden und 59 dB(A) tagsüber).
Schon der Vergleich dieser Angaben mit der Realität zeigt, dass ein großer Anteil der Anwohner von Fernstraßen mit einer Lärmbelastung oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte leben muss.
Und wer hiermit nicht einverstanden ist, kann sein Haus ja besser schallisolieren, selbstverständlich auf eigene Kosten....
Richter Budzinski könnte ja schonmal mit gutem Beispiel vorangehen und auf die Verwendung von motorisierten Geräten (Auto,Bus, Bahn, Rasenmäher, Staubsauger) verzichten, da diese ja seiner eigenen Ansicht nach "illegal" gesundheitsschädigende Schallstrahlung ungewollt durch Wände in fremde Häuser einstrahlen.
Der Richter betreibt nicht etwa eine Brennstätte mit fossilen Energieträgern (Auto, Zentralheizung, Kamin etc ) ?
Dann emittiert er möglicherweise "illegal" gesundheitsschädlichen Feinstaub in fremde Häuser.
Wenn ins Haus eindringende Rundfunkstrahlung, Straßenlärm und Feinstaub nahe oder sogar oberhalb geltender Grenzwerte nicht "illegal" sind, dann stellt sich die Frage, warum Mobilfunkimissionen "illegal" sein sollten ?
K
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