Kompetenzinitiative veröffentlicht "verbotene Äußerungen" ? (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Dienstag, 24.08.2010, 20:26 (vor 5191 Tagen) @ H. Lamarr

Bitte beachten:

Im IZgMF-Forum sind mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen mehr erlaubt
zu Prof. A. [nicht mal den Namen darf man hier schreiben!!, Bemerkung Lerchl] und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien!

Postings, die sich über dieses Verbot hinwegsetzen, werden kommentarlos gelöscht. Teilnehmer, die sich wiederholt über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit einer Dauersperre rechnen.

Was ist passiert?
Die Betreiberin des IZgMF wurde durch das Landgericht Berlin dazu verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Prof. A. und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien, im IZgMF und/oder in anderen Medien und/oder gegenüber sonstigen Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.

Für Postings im IZgMF-Forum spielt es also keine Rolle, ob die verbotenen Äußerungen von der Forenbetreiberin selbst stammen, oder ob diese Äußerungen von Dritten gepostet werden. Es spielt auch keine Rolle, wenn die verbotenen Äußerungen z.B. durch Berichte aus seriösen Medien belegt werden können.

Beispiel
Angenommen die Wiener „Agentur für wissenschaftliche Integrität“ äußert sich zukünftig zu den von Prof. A. koordinierten Mobilfunkstudien. Nur wenn diese Äußerungen keine der Verbotsbehauptungen berühren, dürfen sie im IZgMF-Forum publiziert werden. Dies gilt ebenso für Zitate aus beliebigen Medienberichten zu den Äußerungen der Agentur, falls diese Berichte die Verbotsbehauptungen berühren.

Also ich verstehe jetzt gar nichts mehr, ehrlich gesagt. Vielleicht kann mir jemand helfen.

A. setzt gerichtlich durch, dass bestimmte Äußerungen hier im IZgMF Forum nicht mehr erscheinen dürfen, ansonsten wird's teuer.

Die Kompetenzinitiative (KOI), mit A. aufs engste verbandelt, veröffentlicht jetzt genau diese Äußerungen!

Es ergeben sich zwei Fragen:

1) Wer hat es der KOI gestattet, die dem IZgMF streng untersagten Äußerungen zu veröffentlichen?

2) Wird A. die KOI verklagen bzw. die sofortige Löschung des Beitrags verlangen?

Falls der KOI-Beitrag im Netz bleibt, hat A. ein ernsthaftes Problem. Bzw. gleich mehrere, denn: Sollten die von der KOI veröffentlichten Äußerungen NICHT sofort gerichtlich verfolgt werden, ist klar, dass es nicht um die Äußerungen als solche ging, sondern darum, das IZgMF zu schädigen. Meiner Meinung nach. Das wäre wohl ziemlich mies.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
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