Esowatch @ IZgMF ./. Prof. A. (Allgemein)

Sektor3, Freitag, 02.04.2010, 01:40 (vor 5336 Tagen) @ Gast293

Sowas kann ja wohl nicht angehen! Gab es in der Vergangenheit noch mehrere solcher Aussagen von Seiten Prof. A.s? Und vor allem: Sind diese Hieb und Stich fest zu belegen? Wenn er sich selbst als anerkannt ansieht - welche Referenzen hat er denn vorzuweisen? Die MedUni Wien?

Ich nehme an, Sie beziehen sich darauf, was Prof. A. dem Gericht "erzählte" (sein Anwalt wird es geschrieben haben), obwohl diese Dinge bereits zuvor in den Massenmedien berichtet wurden?

Was Prof. A.s Angaben vor Gericht angeht, so müssen diese laut Prozessordnung der Wahrheit entsprechen. Unwahrheiten könnten möglicherweise den Straftatsbestand des "Prozessbetruges" erfüllen.

Ansonsten kann jeder die unmöglichsten Sachen über sich erzählen. Dazu gibt es auch keinen Zwang für Belege und Referenzen. Aber! - wenn Sie etwas negatives über eine Person sagen, was nicht "erweislich wahr" ist, dann droht Ihnen Ungemach wegen "Übler Nachrede". Da sollten Sie schon Beweise auf Lager haben.

Über Prof. A. wurden in der Vergangenheit Legenden verbreitet wie: "Prof. A. arbeitete zwanzig Jahre in der Industrie bzw. im Forschungsrat Rauchen und Gesundheit. Seit 1992 ist er als Geschäftstführer der Stiftung Verum wurde." Wenn Prof. A. so etwas auch vor Gericht sagen sollte, wäre das bedenklich, weil er nachweislich von 1976 bis 1996 der wissenschaftliche Leiter des Verbandes der Cigarettenindustrie war (und solange den Forschungsrat und Verum "nebenher" erledigte).

Vielleicht können die Forenbetreiber ja die Angaben Prof. A.s (gerade die zweifelhaften) veröffentlichen.


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