Schwarzenburg: Rätsel um abgelehnte Mortalitätsstudie (I) (Allgemein)

KI, (vor 1 Tag, 15 Stunden, 0 Min.)

Hans-U. Jakob erzählte um die Jahrtausendwende gerne eine Geschichte, die zunächst wie ein besonders dreister Fall staatlicher Forschungswillkür klingt: Eine "Mortalitätsstudie" über die ehemalige Senderregion Schwarzenburg sei vom Schweizerischen Nationalfonds abgelehnt worden, unter anderem weil Auskünften der Schwarzenburger Bevölkerung nicht zu trauen sei. Das Geld sei stattdessen für "Bettflaschenforschung" nach Basel geflossen. Klingt empörend. Schauen wir uns also die Geschichte zunächst so an, wie Jakob sie erzählt – und folgen der Spur, ohne vorzeitig zu verraten, wohin sie führt.

Am Anfang steht ein Skandal

Beginnen wir mit Hans-U. Jakob. Nicht mit unserer Interpretation, nicht mit einer nachträglichen Bewertung und auch nicht mit irgendwelchen Einwänden. Zunächst soll er selbst zu Wort kommen. In seinen Darstellungen der Vorgänge rund um den Kurzwellensender Schwarzenburg zeichnet Jakob ein düsteres Bild. Die gesundheitlichen Beschwerden der Bevölkerung würden seit Jahren nicht ernst genommen; die Betroffenen stießen bei Behörden und Wissenschaft auf Misstrauen. Bei Befragungen der Schwarzenburger Bevölkerung wird die Sache in Jakobs Darstellung besonders zugespitzt: Die Aussagen der Betroffenen seien wegen ihrer angeblich bereits feststehenden Vorstellungen über die Ursache ihrer Beschwerden wissenschaftlich nicht brauchbar. [1][2]

Der eigentliche Skandal folgt dann im Jahr 1999. Jakob berichtet von einer "Mortalitätsstudie rückwirkend auf 40 Jahre Senderbetrieb in Schwarzenburg". Dafür sei am 20. Februar 1999 beim Schweizerischen Nationalfonds ein Finanzierungsgesuch über Fr. 200'000 eingereicht worden. Der Nationalfonds habe dieses Gesuch am 19. August 1999 abgelehnt. [1] Damit, so die von Jakob erzeugte Dramaturgie, ist die Untersuchung der langfristigen gesundheitlichen Folgen des Kurzwellensenders verhindert worden. Doch damit nicht genug: Die beantragten Fr. 200'000 seien stattdessen an die Universität Basel gegangen. Dort habe man sich mit der "Wärmewirkung von Bettflaschen auf die Psyche des Menschen" beschäftigt. Jakob versieht diesen Vorgang mit der Überschrift "Swiss Hot-Water-Bottles" und erklärt ihn später zum Musterbeispiel dafür, wie Forschungsgelder "absichtlich fehlgeleitet und verplempert" würden. [1][2]

Das ist eine Geschichte, bei der man unwillkürlich zweimal hinsieht. Eine Mortalitätsstudie über Schwarzenburg wird abgelehnt – und das Geld landet bei der Universität Basel, wo man sich mit Bettflaschen beschäftigt? Wenn das so gewesen ist, wäre es tatsächlich ein bemerkenswerter Vorgang. Also nehmen wir Jakobs Darstellung zunächst einmal so hin, wie sie uns präsentiert wird, und beginnen erst dann, die einzelnen Bausteine zu überprüfen.

Zunächst scheint alles zu passen

Bei einer Mortalitätsstudie über Schwarzenburg liegt der Gedanke an die Universität Bern nahe. Dort wurde die bekannte Schwarzenburg-Studie durchgeführt. Theodor Abelin und Ekkehardt Altpeter gehörten zu den zentralen Wissenschaftlern dieser Forschung. Die 1995 veröffentlichte Untersuchung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Kurzwellensenders Schwarzenburg ist als umfangreicher Forschungsbericht dokumentiert und wissenschaftlich eindeutig verortet. [3] Auch spätere Arbeiten führen diese Forschung fort; zwischen 1992 und 1998 wurden im Gebiet Schwarzenburg zwei Querschnitts- und zwei Panelstudien durchgeführt. [4]

Wenn die 1999 behauptete Mortalitätsstudie also eine wissenschaftliche Fortsetzung dieser Forschung gewesen wäre, könnte man zunächst vermuten, dass genau diese Forscher oder ihr Institut dahinterstanden. Und zunächst wäre das sogar die naheliegendste Erklärung für Jakobs Geschichte. Schließlich handelt es sich um eine epidemiologische Fragestellung, für die in Schwarzenburg bereits einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten existierten.

Doch dann taucht in der ausführlicheren Darstellung des angeblichen SNF-Entscheids ein Satz auf, der die Sache plötzlich in ein anderes Licht rückt:

"Es liegen keine wissenschaftlichen Vorleistungen vor, welche Sie als Gesuchsteller qualifizieren würden." [1]

Das ist bemerkenswert. Bei Abelin, Altpeter oder einem anderen ausgewiesenen Wissenschaftler aus dem Umfeld der Universität Bern wäre diese Begründung zumindest erklärungsbedürftig. Wissenschaftliche Vorleistungen zum Untersuchungsgebiet waren ja vorhanden. Vielleicht haben wir also die falsche Spur aufgenommen.

Die Studie, die kaum Spuren hinterlässt

Eine reguläre wissenschaftliche Studie hinterlässt normalerweise Spuren: einen Projektleiter, eine Institution, ein Forschungskonzept, später vielleicht eine Publikation oder wenigstens einen Abschlussbericht. Die eigentliche Schwarzenburg-Forschung erfüllt dieses Muster. Die angebliche Mortalitätsstudie von 1999 lässt sich dagegen außerhalb des Jakob-/Gigaherz-Komplexes nicht als eigenständiges wissenschaftliches Projekt auffinden.

Das ist zunächst kein Beweis gegen die Existenz des Gesuchs. Ein abgelehnter Antrag muss schließlich nicht veröffentlicht werden. Die öffentliche Projektsuche des Schweizerischen Nationalfonds dokumentiert bewilligte Forschungsprojekte und Förderbeiträge und ist keine Datenbank sämtlicher eingereichter Gesuche. [5] Damit verschiebt sich die Frage. Wenn wir den Antrag selbst nicht über die öffentliche Forschungsdokumentation finden können, woher stammt dann der konkrete Inhalt des angeblichen Ablehnungsbescheids?

Hier wird die Sache interessant. Der Schweizerische Nationalfonds teilt seine Förderentscheide den Gesuchstellenden mit und begründet auch Ablehnungen. Die Gesuchsunterlagen werden vertraulich behandelt. [6] Wie ernst diese Vertraulichkeit genommen wird, zeigt ein späterer, amtlich dokumentierter Fall: Als 2018 Einsicht in Unterlagen zu abgelehnten SNF-Gesuchen verlangt wurde, verweigerte der SNF die Herausgabe entsprechender Unterlagen; der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte befasste sich anschließend mit der Frage und bestätigte wesentliche Geheimhaltungsinteressen. [7]

Für unseren Fall bedeutet das: Der konkrete Wortlaut eines individuellen Ablehnungsbescheids von 1999 war nicht einfach eine öffentliche Pressemitteilung, die jedermann aus einer SNF-Datenbank hätte abrufen können. Jemand musste Zugang zu dem Bescheid haben. Jakob kannte jedenfalls dessen angeblichen Inhalt.

Und nun lohnt sich ein genauer Blick auf seine Wortwahl. Er spricht nicht von "dem Gesuch der Universität Bern", nicht von "dem Antrag von Professor X" und auch nicht von einer bestimmten wissenschaftlichen Forschungsgruppe. Er schreibt: "Unser Beitragsgesuch für Fr. 200'000 vom 20.2.99." [1] Dieses kleine Wort "unser" ist plötzlich interessanter, als es zunächst aussieht.

Die Spur führt zurück nach Schwarzenburg

Jetzt müssen wir uns mit den damaligen Akteuren beschäftigen. Der Verein SchoK – "Schwarzenburg ohne Kurzwellensender" – war eine zentrale Organisation des Widerstands gegen den Sender. Hans-U. Jakob gehörte zum Kreis der Sendergegner, auch wenn er nicht mit SchoK identisch war. Der Verein und seine Protagonisten sind unabhängig von der späteren Gigaherz-Erzählung dokumentiert. [8]

Und dann taucht im Folgejahr eine Organisation auf, deren Name auffallend gut in das Puzzle passt. Das Schweizerische Bundesgericht nennt Anfang 2000 einen "Verein Gruppe Hans-U. Jakob, Interessengemeinschaft zum Schutz von Elektrosmog-Betroffenen" aus Schwarzenburg als Beschwerdeführer. [9] Das ist kein Gigaherz-Text und keine spätere Selbstbeschreibung, sondern ein gerichtlicher Primärbeleg. Damit haben wir im fraglichen Zeitraum eine organisierte Struktur aus dem Schwarzenburger Sendergegner-Umfeld, die unter Jakobs Namen gegenüber staatlichen Institutionen auftritt.

Das beweist noch nicht, dass Jakob im Februar 1999 persönlich auf dem SNF-Antrag stand. Aber die Spur ist inzwischen warm genug, um sie nicht mehr zu ignorieren.

Und dann kommt Basel ins Spiel

Jetzt müsste die Geschichte eigentlich aufgehen: Schwarzenburg beantragt Fr. 200'000, der Nationalfonds lehnt ab, und Basel bekommt das Geld für die Bettflaschenforschung. Nur beginnt genau hier die Geschichte auseinanderzufallen.

Die Basler Forschung existiert tatsächlich. Am 2. September 1999 veröffentlichten Kurt Kräuchi, Christian Cajochen, Esther Werth und Anna Wirz-Justice in Nature die Arbeit "Warm feet promote the rapid onset of sleep". Die Autoren gehörten zum Chronobiology and Sleep Laboratory der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel. [10] Doch was wurde tatsächlich untersucht? Nicht die "Psyche" von Menschen mit Bettflaschen und auch keine eigenständige Studie, deren Forschungsgegenstand eine Bettflasche gewesen wäre. Untersucht wurde der Zusammenhang zwischen der Erweiterung der Blutgefäße an Händen und Füßen, der dadurch gesteigerten Wärmeabgabe und der Geschwindigkeit des Einschlafens. Die Wärmflasche erscheint als mögliche praktische Anwendung der physiologischen Befunde. [10]

Noch wichtiger ist die Chronologie. Die ausführlichere Arbeit derselben Forschungsgruppe wurde am 6. Juli 1999 eingereicht und am 11. Oktober 1999 angenommen. In ihren Danksagungen nennen die Autoren ausdrücklich die SNF-Forschungsbeiträge 32-4245.94 und 31-49254.96. [11] Bereits eine 1997 erschienene Arbeit derselben Forschungsgruppe nennt den SNF-Beitrag 32-4245.94 als Förderquelle. [12]

Die Basler Forschungsrichtung war also bereits vor dem angeblichen Schwarzenburg-Entscheid vom 19. August 1999 durch den SNF gefördert worden. Die Geschichte "Schwarzenburg wird abgelehnt – das Geld geht nach Basel – dort beginnt die Bettflaschenforschung" passt damit chronologisch nicht zusammen. Die Basler Forschung war längst im Gang. Die Fr. 200'000 aus dem Schwarzenburg-Gesuch sind jedenfalls nicht als deren Finanzierung nachgewiesen.

Jetzt fehlt nur noch ein Name

Bis hierhin haben wir einiges herausgefunden. Die wissenschaftliche Schwarzenburg-Forschung lässt sich eindeutig der Universität Bern zuordnen. Die angebliche Mortalitätsstudie von 1999 lässt sich dagegen außerhalb der Jakob-/Gigaherz-Überlieferung nicht als reguläres wissenschaftliches Projekt identifizieren. Der angebliche SNF-Bescheid enthält eine Formulierung über die fehlenden wissenschaftlichen Vorleistungen des "Gesuchstellers". Jakob spricht von "unserem Beitragsgesuch". Und ein Jahr später tritt die "Gruppe Hans-U. Jakob" als organisierter Akteur aus Schwarzenburg vor dem Bundesgericht auf.

Was fehlt, ist ausgerechnet die Information, die für die Beurteilung der ganzen Geschichte entscheidend wäre:

Wer war der Gesuchsteller?

Wenn eine renommierte epidemiologische Institution einen Antrag über Fr. 200'000 einreicht und der Nationalfonds diesen Antrag wegen angeblich fehlender wissenschaftlicher Vorleistungen ablehnt, dann wäre der Name des Antragstellers ein zentraler Bestandteil der Geschichte. Aber er fehlt. Ebenso fehlen die Universität, das Institut und der wissenschaftliche Projektleiter.

Das ist deshalb bemerkenswert, weil Jakob ansonsten geradezu akribisch mit Einzelheiten umgeht: Datum des Gesuchs, Betrag, Gegenstand der Studie, Datum der Ablehnung und angeblicher Wortlaut des Entscheids. Ausgerechnet die Identität desjenigen, an den der Bescheid gerichtet war, bleibt im Dunkeln.

Fortsetzung in Teil II

Schwarzenburg: Rätsel um abgelehnte Mortalitätsstudie (II)

KI, (vor 1 Tag, 14 Stunden, 50 Min.) @ KI

Der fehlende Name verändert die Geschichte

Man kann die Sache jetzt auf zwei völlig unterschiedliche Arten erzählen. Version eins wäre die Geschichte, die sich dem Leser zunächst aufdrängt: Eine etablierte epidemiologische Institution beantragt eine wissenschaftlich anspruchsvolle Mortalitätsstudie über Schwarzenburg. Der Nationalfonds weist sie ab, obwohl bereits umfangreiche wissenschaftliche Vorarbeiten existieren. Das wäre tatsächlich ein bemerkenswerter Vorgang.

Version zwei wäre eine ganz andere Geschichte: Ein Vertreter der Schwarzenburger Sendergegner beantragt beim Nationalfonds Geld für eine Mortalitätsuntersuchung, ohne selbst über die erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikationen zu verfügen. Das beantragte Vorgehen sieht unter anderem eine Befragung der Bevölkerung vor. Der Nationalfonds lehnt das Gesuch wegen ungenügender Qualifikation des Antragstellers und wegen methodischer Bedenken ab.

Im zweiten Fall wäre der Satz "Es liegen keine wissenschaftlichen Vorleistungen vor, welche Sie als Gesuchsteller qualifizieren würden" plötzlich keine bizarre Behördenwillkür mehr, sondern eine ziemlich klare Begründung für die Ablehnung.

Und genau deshalb ist der fehlende Name so wichtig.

Aus "die Schwarzenburger lügen" wird ein methodischer Einwand

Noch ein Detail verdient Aufmerksamkeit. In Jakobs polemischer Darstellung wird der Eindruck erweckt, der Nationalfonds habe die Schwarzenburger Bevölkerung praktisch für unglaubwürdig erklärt. Der tatsächliche, von Jakob selbst wiedergegebene Satz lautet jedoch wesentlich nüchterner: Eine "Einzelbefragung der Bevölkerung bei bereits vorgefasster Meinung" werde "sicher nicht zu einem brauchbaren wissenschaftlichen Ergebnis führen". [1] Das ist methodisch etwas völlig anderes.

Der SNF würde damit nicht behaupten, dass die Schwarzenburger "lügen". Er würde vielmehr das geplante Studiendesign kritisieren. Wenn die Befragten bereits eine bestimmte Vorstellung von Ursache und Wirkung haben, kann eine Untersuchung, die allein auf deren retrospektiven Angaben beruht, tatsächlich anfällig für Verzerrungen sein.

Ausgerechnet der Satz, den Jakob zur Anklage gegen den Nationalfonds verwendet, könnte also bei genauer Betrachtung ein ganz gewöhnlicher methodischer Einwand sein.

Und jetzt bekommt auch die Formulierung über die fehlenden wissenschaftlichen Vorleistungen ihr volles Gewicht.

Der letzte Umschlag

Hier müssen wir sauber bleiben. Den Originalantrag vom 20. Februar 1999 haben wir nicht gefunden. Auch den Originalbescheid des SNF vom 19. August liegt uns nicht unabhängig vor. Deshalb wäre es unseriös, zu behaupten, Hans-U. Jakob habe persönlich auf dem Antrag unterschrieben.

Aber die Indizien ergeben inzwischen ein auffällig geschlossenes Bild. Die bekannte wissenschaftliche Schwarzenburg-Forschung stammt aus dem Umfeld der Universität Bern. Für die behauptete Mortalitätsstudie findet sich außerhalb der Jakob-/Gigaherz-Überlieferung kein unabhängiger wissenschaftlicher Projektbeleg. Jakob bezeichnet den Antrag als "unser Beitragsgesuch", kennt beziehungsweise zitiert den Inhalt eines individuellen SNF-Ablehnungsbescheids, nennt aber nicht den Gesuchsteller. Wenige Monate später tritt die "Gruppe Hans-U. Jakob" als organisierter Akteur aus Schwarzenburg vor dem Bundesgericht auf. Dagegen gibt es bislang keinen Beleg dafür, dass Abelin, Altpeter oder die Universität Bern diesen Antrag gestellt hätten.

Das ist keine mathematische Gewissheit. Aber es ist eine ziemlich deutliche Indizienkette.

Und plötzlich sieht die Geschichte ganz anders aus

Am Anfang stand die Vorstellung, der Schweizerische Nationalfonds habe eine seriöse epidemiologische Mortalitätsstudie über Schwarzenburg abgewürgt und das Geld lieber für eine absurde Bettflaschenforschung in Basel ausgegeben.

Am Ende bleibt davon erstaunlich wenig übrig.

Die Basler Forschung war real und wissenschaftlich seriös. Sie befasste sich nicht mit der "Psyche" von Menschen mit Wärmflaschen, sondern mit Thermoregulation und Schlaf. Sie war bereits vor 1999 durch den SNF gefördert worden. [10][11][12] Die angebliche Umleitung der Fr. 200'000 nach Basel ist nicht nachgewiesen.

Und die angebliche Mortalitätsstudie erscheint außerhalb der Jakob-/Gigaherz-Überlieferung nicht als wissenschaftliches Projekt einer etablierten epidemiologischen Institution. Was bleibt, ist der unbekannte Gesuchsteller.

Und genau hier führt die Spur mit bemerkenswerter Konsequenz zurück zu Hans-U. Jakob und seinem unmittelbaren Umfeld. Wir können nicht mit letzter formaler Sicherheit sagen, dass Jakob selbst den Antrag unterschrieben hat. Möglich wäre auch, dass ein enger Mitstreiter als formeller Gesuchsteller auftrat und Jakob den Bescheid erhielt. Aber die vorhandenen Indizien sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür, dass die "Mortalitätsstudie" kein Antrag einer etablierten epidemiologischen Institution war, sondern ein Vorhaben aus dem Umfeld der Schwarzenburger Sendergegner.

Damit bekommt auch der ominöse Satz des Nationalfonds seine wahrscheinlich richtige Bedeutung:

"Es liegen keine wissenschaftlichen Vorleistungen vor, welche Sie als Gesuchsteller qualifizieren würden."

Das ist etwas völlig anderes als: "Die wissenschaftliche Untersuchung der Schwarzenburger Bevölkerung ist unerwünscht."

Und vielleicht erklärt genau das, warum Jakob uns seit Jahren erzählt, was im angeblichen Ablehnungsbescheid stand – aber nicht, wer ihn bekommen hat.

Der fehlende Name ist möglicherweise der wichtigste Teil der ganzen Geschichte.

Literatur

[1] Hans-U. Jakob / Gigaherz: KWS-4, Präsentation zur Geschichte des Kurzwellensenders Schwarzenburg, Folien zur behaupteten Mortalitätsstudie, zum SNF-Gesuch vom 20.02.1999 und zum angeblichen Ablehnungsentscheid vom 19.08.1999. PDF

[2] Hans-U. Jakob: "Dieses Forschungsprogramm ist für Elektrosmog-Betroffene kein Grund zur Freude", 2005. Wiedergegeben im Archiv "Omega-News", 12.03.2005. Omega-News

[3] Altpeter, E. S.; Krebs, T.; Pfluger, D. H.; von Känel, J.; Blattmann, R.; Emmenegger, D.; Cloetta, B.; Rogger, U.; Gerber, H.; Manz, B.; Coray, R.; Baumann, R.; Staerk, K.; Griot, C.; Abelin, T. (1995): Study on Health Effects of the Shortwave Transmitter Station of Schwarzenburg, Berne, Switzerland. Major Report. Bundesamt für Energiewirtschaft, Bern, BEW Publication Series No. 55. BFE-Publikationsdatenbank

[4] Abelin, T.; Altpeter, E.; Röösli, M. (2005): "Sleep Disturbances in the Vicinity of the Short-Wave Broadcast Transmitter Schwarzenburg". Somnologie 9, 203–209.

[5] Schweizerischer Nationalfonds: Projektsuche / bewilligte Forschungsprojekte und Förderbeiträge. SNF

[6] Schweizerischer Nationalfonds: Beschreibung des Auswahlverfahrens. PDF

[7] Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) (2018): Empfehlung betreffend Zugang zu Unterlagen des SNF zu abgelehnten Forschungsgesuchen im Nationalen Forschungsprogramm "Lebensende".

[8] Zeitgenössische Dokumentation zur Geschichte des Vereins SchoK und der Schwarzenburger Sendergegner.

[9] Schweizerisches Bundesgericht: Urteil vom 10. Februar 2000, 1P.69/2000, betreffend "Verein Gruppe Hans-U. Jakob, Interessengemeinschaft zum Schutz von Elektrosmog-Betroffenen".

[10] Kräuchi, K.; Cajochen, C.; Werth, E.; Wirz-Justice, A. (1999): "Warm feet promote the rapid onset of sleep". Nature 401, 36–37. DOI: 10.1038/43366. Nature

[11] Kräuchi, K.; Cajochen, C.; Werth, E.; Wirz-Justice, A. (2000): "Functional link between distal vasodilation and sleep-onset latency?" American Journal of Physiology – Regulatory, Integrative and Comparative Physiology 278(3), R741–R748. DOI: 10.1152/ajpregu.2000.278.3.R741. Die Arbeit nennt die SNF-Forschungsbeiträge 32-4245.94 und 31-49254.96 als Förderquellen. American Journal of Physiology

[12] Kräuchi, K.; Cajochen, C.; Danilenko, K. V.; Wirz-Justice, A. (1997): "The hypothermic effect of late evening melatonin does not block the phase delay induced by concurrent bright light in human subjects". Neuroscience Letters 232(1), 57–61. DOI: 10.1016/S0304-3940(97)00553-3. ScienceDirect

Schwarzenburg: Rätsel um abgelehnte Mortalitätsstudie (III)

H. Lamarr, München, (vor 1 Tag, 13 Stunden, 15 Min.) @ KI

Wir können nicht mit letzter formaler Sicherheit sagen, dass Jakob selbst den Antrag unterschrieben hat. Möglich wäre auch, dass ein enger Mitstreiter als formeller Gesuchsteller auftrat und Jakob den Bescheid erhielt. Aber die vorhandenen Indizien sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür, dass die "Mortalitätsstudie" kein Antrag einer etablierten epidemiologischen Institution war, sondern ein Vorhaben aus dem Umfeld der Schwarzenburger Sendergegner.

Doch, können wir!

Denn Jakob selbst erzählte die Geschichte 2004 zu Ende. Und am Linkziel wird zweifelsfrei klar, niemand anders als Hansueli Jakob reichte das Gesuch zur "Mortalitätsstudie" im Februar 1999 beim SNF ein. Wir erfahren außerdem: Zu diesem Zeitpunkt war der Ex-Elektriker von der WHO enttäuscht. Denn bevor er den SNF beglückte, versuchte Jakob 1998 die WHO für seine "Mortalitätsstudie" zu begeistern. Eigenen Angaben zufolge verschickte er etwa 30 Briefe, Faxe und E-Mails, ohne jemals eine Antwort zu erhalten. Wenn das stimmt, war es von der WHO unfreundlich. Andererseits macht der Vorfall die anscheinend schon pathologisch grenzenlose Selbstüberschätzung Jakobs deutlich, der als Ex-Elektriker 200'000 CHF für eine epidemiologische Studie haben wollte, ohne von Epidemiologie auch nur einen Funken Ahnung zu haben. Um dieses Manko zu beseitigen, hätte Jakob mindestens acht bis zwölf Jahre gebraucht, ohne Matura noch länger.

ChatGPT und ich haben bestimmt zwei Stunden gebraucht, um unsere Version des Rätsels um die abgelehnte Mortalitätsstudie zu recherchieren und abzusichern. Das jetzt oben verlinkte Dokument aus dem Webarchiv ist uns durch die Lappen gegangen. Hätten wir es rechtzeitig gefunden, wäre die Geschichte entweder nicht oder anders erzählt worden. So aber blieb uns nur die aufgefundene Quellenlage, die zwar letztlich ebenfalls auf Jakob hinauslief, dies aber nicht mit letzter Sicherheit festzurren konnte.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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