Schwarzenburg: Rätsel um abgelehnte Mortalitätsstudie (I) (Allgemein)
Hans-U. Jakob erzählte um die Jahrtausendwende gerne eine Geschichte, die zunächst wie ein besonders dreister Fall staatlicher Forschungswillkür klingt: Eine "Mortalitätsstudie" über die ehemalige Senderregion Schwarzenburg sei vom Schweizerischen Nationalfonds abgelehnt worden, unter anderem weil Auskünften der Schwarzenburger Bevölkerung nicht zu trauen sei. Das Geld sei stattdessen für "Bettflaschenforschung" nach Basel geflossen. Klingt empörend. Schauen wir uns also die Geschichte zunächst so an, wie Jakob sie erzählt – und folgen der Spur, ohne vorzeitig zu verraten, wohin sie führt.
Am Anfang steht ein Skandal
Beginnen wir mit Hans-U. Jakob. Nicht mit unserer Interpretation, nicht mit einer nachträglichen Bewertung und auch nicht mit irgendwelchen Einwänden. Zunächst soll er selbst zu Wort kommen. In seinen Darstellungen der Vorgänge rund um den Kurzwellensender Schwarzenburg zeichnet Jakob ein düsteres Bild. Die gesundheitlichen Beschwerden der Bevölkerung würden seit Jahren nicht ernst genommen; die Betroffenen stießen bei Behörden und Wissenschaft auf Misstrauen. Bei Befragungen der Schwarzenburger Bevölkerung wird die Sache in Jakobs Darstellung besonders zugespitzt: Die Aussagen der Betroffenen seien wegen ihrer angeblich bereits feststehenden Vorstellungen über die Ursache ihrer Beschwerden wissenschaftlich nicht brauchbar. [1][2]
Der eigentliche Skandal folgt dann im Jahr 1999. Jakob berichtet von einer "Mortalitätsstudie rückwirkend auf 40 Jahre Senderbetrieb in Schwarzenburg". Dafür sei am 20. Februar 1999 beim Schweizerischen Nationalfonds ein Finanzierungsgesuch über Fr. 200'000 eingereicht worden. Der Nationalfonds habe dieses Gesuch am 19. August 1999 abgelehnt. [1] Damit, so die von Jakob erzeugte Dramaturgie, ist die Untersuchung der langfristigen gesundheitlichen Folgen des Kurzwellensenders verhindert worden. Doch damit nicht genug: Die beantragten Fr. 200'000 seien stattdessen an die Universität Basel gegangen. Dort habe man sich mit der "Wärmewirkung von Bettflaschen auf die Psyche des Menschen" beschäftigt. Jakob versieht diesen Vorgang mit der Überschrift "Swiss Hot-Water-Bottles" und erklärt ihn später zum Musterbeispiel dafür, wie Forschungsgelder "absichtlich fehlgeleitet und verplempert" würden. [1][2]
Das ist eine Geschichte, bei der man unwillkürlich zweimal hinsieht. Eine Mortalitätsstudie über Schwarzenburg wird abgelehnt – und das Geld landet bei der Universität Basel, wo man sich mit Bettflaschen beschäftigt? Wenn das so gewesen ist, wäre es tatsächlich ein bemerkenswerter Vorgang. Also nehmen wir Jakobs Darstellung zunächst einmal so hin, wie sie uns präsentiert wird, und beginnen erst dann, die einzelnen Bausteine zu überprüfen.
Zunächst scheint alles zu passen
Bei einer Mortalitätsstudie über Schwarzenburg liegt der Gedanke an die Universität Bern nahe. Dort wurde die bekannte Schwarzenburg-Studie durchgeführt. Theodor Abelin und Ekkehardt Altpeter gehörten zu den zentralen Wissenschaftlern dieser Forschung. Die 1995 veröffentlichte Untersuchung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Kurzwellensenders Schwarzenburg ist als umfangreicher Forschungsbericht dokumentiert und wissenschaftlich eindeutig verortet. [3] Auch spätere Arbeiten führen diese Forschung fort; zwischen 1992 und 1998 wurden im Gebiet Schwarzenburg zwei Querschnitts- und zwei Panelstudien durchgeführt. [4]
Wenn die 1999 behauptete Mortalitätsstudie also eine wissenschaftliche Fortsetzung dieser Forschung gewesen wäre, könnte man zunächst vermuten, dass genau diese Forscher oder ihr Institut dahinterstanden. Und zunächst wäre das sogar die naheliegendste Erklärung für Jakobs Geschichte. Schließlich handelt es sich um eine epidemiologische Fragestellung, für die in Schwarzenburg bereits einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten existierten.
Doch dann taucht in der ausführlicheren Darstellung des angeblichen SNF-Entscheids ein Satz auf, der die Sache plötzlich in ein anderes Licht rückt:
"Es liegen keine wissenschaftlichen Vorleistungen vor, welche Sie als Gesuchsteller qualifizieren würden." [1]
Das ist bemerkenswert. Bei Abelin, Altpeter oder einem anderen ausgewiesenen Wissenschaftler aus dem Umfeld der Universität Bern wäre diese Begründung zumindest erklärungsbedürftig. Wissenschaftliche Vorleistungen zum Untersuchungsgebiet waren ja vorhanden. Vielleicht haben wir also die falsche Spur aufgenommen.
Die Studie, die kaum Spuren hinterlässt
Eine reguläre wissenschaftliche Studie hinterlässt normalerweise Spuren: einen Projektleiter, eine Institution, ein Forschungskonzept, später vielleicht eine Publikation oder wenigstens einen Abschlussbericht. Die eigentliche Schwarzenburg-Forschung erfüllt dieses Muster. Die angebliche Mortalitätsstudie von 1999 lässt sich dagegen außerhalb des Jakob-/Gigaherz-Komplexes nicht als eigenständiges wissenschaftliches Projekt auffinden.
Das ist zunächst kein Beweis gegen die Existenz des Gesuchs. Ein abgelehnter Antrag muss schließlich nicht veröffentlicht werden. Die öffentliche Projektsuche des Schweizerischen Nationalfonds dokumentiert bewilligte Forschungsprojekte und Förderbeiträge und ist keine Datenbank sämtlicher eingereichter Gesuche. [5] Damit verschiebt sich die Frage. Wenn wir den Antrag selbst nicht über die öffentliche Forschungsdokumentation finden können, woher stammt dann der konkrete Inhalt des angeblichen Ablehnungsbescheids?
Hier wird die Sache interessant. Der Schweizerische Nationalfonds teilt seine Förderentscheide den Gesuchstellenden mit und begründet auch Ablehnungen. Die Gesuchsunterlagen werden vertraulich behandelt. [6] Wie ernst diese Vertraulichkeit genommen wird, zeigt ein späterer, amtlich dokumentierter Fall: Als 2018 Einsicht in Unterlagen zu abgelehnten SNF-Gesuchen verlangt wurde, verweigerte der SNF die Herausgabe entsprechender Unterlagen; der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte befasste sich anschließend mit der Frage und bestätigte wesentliche Geheimhaltungsinteressen. [7]
Für unseren Fall bedeutet das: Der konkrete Wortlaut eines individuellen Ablehnungsbescheids von 1999 war nicht einfach eine öffentliche Pressemitteilung, die jedermann aus einer SNF-Datenbank hätte abrufen können. Jemand musste Zugang zu dem Bescheid haben. Jakob kannte jedenfalls dessen angeblichen Inhalt.
Und nun lohnt sich ein genauer Blick auf seine Wortwahl. Er spricht nicht von "dem Gesuch der Universität Bern", nicht von "dem Antrag von Professor X" und auch nicht von einer bestimmten wissenschaftlichen Forschungsgruppe. Er schreibt: "Unser Beitragsgesuch für Fr. 200'000 vom 20.2.99." [1] Dieses kleine Wort "unser" ist plötzlich interessanter, als es zunächst aussieht.
Die Spur führt zurück nach Schwarzenburg
Jetzt müssen wir uns mit den damaligen Akteuren beschäftigen. Der Verein SchoK – "Schwarzenburg ohne Kurzwellensender" – war eine zentrale Organisation des Widerstands gegen den Sender. Hans-U. Jakob gehörte zum Kreis der Sendergegner, auch wenn er nicht mit SchoK identisch war. Der Verein und seine Protagonisten sind unabhängig von der späteren Gigaherz-Erzählung dokumentiert. [8]
Und dann taucht im Folgejahr eine Organisation auf, deren Name auffallend gut in das Puzzle passt. Das Schweizerische Bundesgericht nennt Anfang 2000 einen "Verein Gruppe Hans-U. Jakob, Interessengemeinschaft zum Schutz von Elektrosmog-Betroffenen" aus Schwarzenburg als Beschwerdeführer. [9] Das ist kein Gigaherz-Text und keine spätere Selbstbeschreibung, sondern ein gerichtlicher Primärbeleg. Damit haben wir im fraglichen Zeitraum eine organisierte Struktur aus dem Schwarzenburger Sendergegner-Umfeld, die unter Jakobs Namen gegenüber staatlichen Institutionen auftritt.
Das beweist noch nicht, dass Jakob im Februar 1999 persönlich auf dem SNF-Antrag stand. Aber die Spur ist inzwischen warm genug, um sie nicht mehr zu ignorieren.
Und dann kommt Basel ins Spiel
Jetzt müsste die Geschichte eigentlich aufgehen: Schwarzenburg beantragt Fr. 200'000, der Nationalfonds lehnt ab, und Basel bekommt das Geld für die Bettflaschenforschung. Nur beginnt genau hier die Geschichte auseinanderzufallen.
Die Basler Forschung existiert tatsächlich. Am 2. September 1999 veröffentlichten Kurt Kräuchi, Christian Cajochen, Esther Werth und Anna Wirz-Justice in Nature die Arbeit "Warm feet promote the rapid onset of sleep". Die Autoren gehörten zum Chronobiology and Sleep Laboratory der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel. [10] Doch was wurde tatsächlich untersucht? Nicht die "Psyche" von Menschen mit Bettflaschen und auch keine eigenständige Studie, deren Forschungsgegenstand eine Bettflasche gewesen wäre. Untersucht wurde der Zusammenhang zwischen der Erweiterung der Blutgefäße an Händen und Füßen, der dadurch gesteigerten Wärmeabgabe und der Geschwindigkeit des Einschlafens. Die Wärmflasche erscheint als mögliche praktische Anwendung der physiologischen Befunde. [10]
Noch wichtiger ist die Chronologie. Die ausführlichere Arbeit derselben Forschungsgruppe wurde am 6. Juli 1999 eingereicht und am 11. Oktober 1999 angenommen. In ihren Danksagungen nennen die Autoren ausdrücklich die SNF-Forschungsbeiträge 32-4245.94 und 31-49254.96. [11] Bereits eine 1997 erschienene Arbeit derselben Forschungsgruppe nennt den SNF-Beitrag 32-4245.94 als Förderquelle. [12]
Die Basler Forschungsrichtung war also bereits vor dem angeblichen Schwarzenburg-Entscheid vom 19. August 1999 durch den SNF gefördert worden. Die Geschichte "Schwarzenburg wird abgelehnt – das Geld geht nach Basel – dort beginnt die Bettflaschenforschung" passt damit chronologisch nicht zusammen. Die Basler Forschung war längst im Gang. Die Fr. 200'000 aus dem Schwarzenburg-Gesuch sind jedenfalls nicht als deren Finanzierung nachgewiesen.
Jetzt fehlt nur noch ein Name
Bis hierhin haben wir einiges herausgefunden. Die wissenschaftliche Schwarzenburg-Forschung lässt sich eindeutig der Universität Bern zuordnen. Die angebliche Mortalitätsstudie von 1999 lässt sich dagegen außerhalb der Jakob-/Gigaherz-Überlieferung nicht als reguläres wissenschaftliches Projekt identifizieren. Der angebliche SNF-Bescheid enthält eine Formulierung über die fehlenden wissenschaftlichen Vorleistungen des "Gesuchstellers". Jakob spricht von "unserem Beitragsgesuch". Und ein Jahr später tritt die "Gruppe Hans-U. Jakob" als organisierter Akteur aus Schwarzenburg vor dem Bundesgericht auf.
Was fehlt, ist ausgerechnet die Information, die für die Beurteilung der ganzen Geschichte entscheidend wäre:
Wer war der Gesuchsteller?
Wenn eine renommierte epidemiologische Institution einen Antrag über Fr. 200'000 einreicht und der Nationalfonds diesen Antrag wegen angeblich fehlender wissenschaftlicher Vorleistungen ablehnt, dann wäre der Name des Antragstellers ein zentraler Bestandteil der Geschichte. Aber er fehlt. Ebenso fehlen die Universität, das Institut und der wissenschaftliche Projektleiter.
Das ist deshalb bemerkenswert, weil Jakob ansonsten geradezu akribisch mit Einzelheiten umgeht: Datum des Gesuchs, Betrag, Gegenstand der Studie, Datum der Ablehnung und angeblicher Wortlaut des Entscheids. Ausgerechnet die Identität desjenigen, an den der Bescheid gerichtet war, bleibt im Dunkeln.
Fortsetzung in Teil II