Die kleinen Strolche: Gigaherz-Jakob, der Zitatverfälscher (Allgemein)
Im neusten Beitrag widerspricht sich Jakob mal wieder selbst [...]
Und nebenbei schiebt er seinem Publikum eine raffinierte Zitatverfälschung zulasten der Mobilfunkbetreiber unter. Die kleine Gaunerei steckt in der folgenden Passage aus Jakobs Text:
[...] Sehr lustig am Bundesgerichtsurteil ist die Behauptung, dass Gigaherz.ch im Übrigen das Ausstandsbegehren gar nicht begründet hätte, um dann im nächsten Abschnitt unsere Begründung wortwörtlich zitiert. Was gilt jetzt? Begründet oder unbegründet?
Zitat aus dem Urteil: Der Beschwerdeführer kritisiert zwar die Unsitte, dass Vertreter von kantonalen Immissionsschutzfachstellen als Referenten an 5G-Propagandaveranstaltungen der Mobilfunkbetreiber, sogenannten «Turnhallen-Partys» teilnähmen und dabei den technischen und medizinischen Unsinn, den die Mobilfunkbetreiber jeweils verkünden, noch bestätigen würden. Sie könnten demnach nicht als unbefangene Sachverständige an Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen mitwirken. Ende Zitat. [...]
Und, besagte Stelle gefunden?
Man muss allerdings schon genau hinlesen, um sie zu finden.
Jakob behauptet, das Urteil hätte die Begründung seiner Beschwerde wortwörtlich übernommen. Dann zitiert er die besagte Textpassage, von einer wortwörtlichen Übernahme seiner Beschwerdebegründung kann jedoch keine Rede sein, denn das Gericht verzichtet auf die wortwörtliche Wiedergabe in Zitatform, es schildert stattdessen Jakobs Begründung in indirekter Rede. So weit, so gut. Doch mittendrin steht das Satzfragment:
[...] teilnähmen und dabei den technischen und medizinischen Unsinn, den die Mobilfunkbetreiber jeweils verkünden, noch bestätigen würden. [...]
Hier wechselt das Gericht mit dem Wort "verkünden" plötzlich in die direkte Rede. Und damit liest sich diese Passage so, als ob das Bundesgericht Jakob beipflichtet, Mobilfunkbetreiber würden technischen und medizinischen Unsinn verkünden.
Hält das Bundesgericht die Mobilfunkbetreiber tatsächlich für Dummschwätzer?
Ein Blick in den Original-Urteilstext zeigt, nein, das Bundesgericht schließt sich der Wertung von Hans-U. Jakob nicht an, denn es bleibt korrekt in der indirekten Rede. Im Original lautet die kritische Textpassage deshalb:
[...] teilnähmen und dabei den technischen und medizinischen Unsinn, den die Mobilfunkanbieter jeweils verkündeten, noch bestätigen würden. [...]
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, warum die beiden entscheidenden Buchstaben in Jakobs Zitat fehlen:
► Jakob hat sie absichtlich entfernt, um seine Anhänger Glauben zu machen, das Schweizer Bundesgericht teile seine Geringschätzung fachlicher Kompetenzen der Mobilfunkbetreiber. Das halte ich jedoch für unwahrscheinlich, dem Gigaherz-Präsidenten fehlen mMn die dazu erforderlichen kognitiven Fähigkeiten.
► Jakob hat den Originaltext des Urteils nicht mit Copy-Paste in seinen Beitrag übernommen, sondern umständlich abgetippt. Warum auch immer. Dabei ist ihm unabsichtlich der orthografische Fehler passiert. Vielleicht auch deshalb, weil der Wunsch der Vater seines Gedanken war. Diese Variante halte ich für wahrscheinlich.
Die Botschaft dieses Postings ist also nicht die, Gigaherz-Jakob sei ein gerissener Zitatverfälscher, sondern nur die, dass man Jakob auch dann nicht über den Weg trauen darf, wenn er vorgibt, eine Äußerung wortwörtlich zu zitieren.
Seine "alternative Rechtsauffassung" vor dem Bundesgericht hat Jakob 1000 CHF Gerichtskosten eingebracht, beim Bernischen Verwaltungsgericht (Vorinstanz) kam er noch mit 500 CHF davon. Das sollte schon Strafe genug sein, wobei allerdings anzunehmen ist, dass er das Geld aus der Gigaherz-Vereinskasse entnimmt und nicht daran denkt, selbst dafür aufzukommen. Derartige "außergewöhnliche Belastungen" der Vereinskasse infolge mehrfacher gerichtlicher Eskapaden des Präsidenten könnten mMn ein guter Grund für die Tatsache sein, warum Gigaherz seinen berühmt-berüchtigten Kongress seit 2014 unbegründet auf Eis gelegt hat.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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