Der Lügenbold: Wie Gigaherz-Jakob die Leute für dumm verkauft (Berichtigungen)
Es ist nicht zu glauben wie ungeniert der amtierende Gigaherz-Präsident öffentlich Lügen verbreitet und auch noch Abnehmer dafür findet. Über den Lügenbaron aus Schwarzenburg haben wir hier im Forum schon viele Meldungen gebracht, nun folgt die Geschichte seiner Meisterlüge, die er seit nunmehr 18 Jahren unverändert verbreitet.
Wer den Tatvorwurf der Lüge erhebt ist beweispflichtig. Fangen wir also mit der Beweisaufnahme an.
Am 21. September 2019 hielt Hans-U. Jakob in Bern auf dem Bundesplatz anlässlich einer Anti-5G-Veranstaltung eine Rede:
Ab Minute 3:32 sagt der Gigaherz-Präsident:
In einem ersten Mobilfunkprozess gegen die Verordnung des Bundesrates über die nichtionisierende Strahlung hat das Bundesgericht am 30. August des Jahres 2000 folgendes entschieden: Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. [Missfallensbekundungen des Publikums]
Ein Internetrecherche ergab: Jakob behauptete dies erstmals schon 2002 in einem Newsletter der Bürgerwelle, später wiederholte er seine Behauptung wortgleich mehrfach auf seiner Website. Andere Mobilfunkgegner griffen die Behauptung auf und verbreiteten diese wortwörtlich weiter, darunter auch der Verein Diagnose-Funk. Google findet derzeit insgesamt 34 Treffer für den Suchbegriff "Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten".
Aus gutem Grund erwähnte Jakob bei seiner Rede in Bern nicht das Aktenzeichen des Urteils, um seine verstörten Zuhörer nicht noch zu ermutigen, im www danach Ausschau zu halten. Auch in seiner initialen Meldung bei der Bürgerwelle verkniff er sich die Nennung des Aktenzeichens. Erst 2011 gab er es preis.
Glücklicherweise fiel das Urteil erst nach der Jahrtausendwende, so dass es in der Datenbank des Bundesgerichts unter dem Aktenzeichen 1A.94/2000 für jedermann zu finden ist. Die relevante Textpassage, die es Herrn Jakob so angetan hat, lautet dort:
[...] Die in der neuen Verordnung zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung festgesetzten Anlagegrenzwerte sind erheblich tiefer als die Immissionsgrenzwerte. Im vorliegenden Fall beträgt der Anlagegrenzwert (4.0 V/m) weniger als 10 Prozent des Immissionsgrenzwerts für die elektrische Feldstärke (41. 25 V/m). Der Bundesrat hat die Anlagegrenzwerte im Unterschied zu den Immissionsgrenzwerte nicht nach medizinischen Kriterien, sondern auf Grund der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und im Blick auf die wirtschaftliche Tragbarkeit für die Mobilfunkbetreiber festgesetzt.
Einerseits wurde zur Wahrung einer Sicherheitsmarge darauf geachtet, dass neue Emissionsquellen nicht zu nahe bei Orten mit empfindlicher Nutzung errichtet werden. Anderseits war massgeblich, dass neue Mobilfunkanlagen normalerweise die Anlagegrenzwerte einhalten können, was nach den bisherigen Erfahrungen bei den gewählten Werten offenbar der Fall ist (BUWAL, Erläuternder Bericht, S. 7; Walker, a.a.O., S. 8). [...]
Die von Jakob verbreitete Version der Textpassage verfälschte die tatsächliche Aussage des Bundesgerichts bis zur Unkenntlickeit.
► Jakob behauptet, die Textpassage sei ein Entscheid des Gerichts. Tatsächlich ist sie eine von vielen Erwägungen, die das Gericht zur Urteilsfindung in Betracht zog.
► Jakob verkürzt die Texpassage böswillig so, dass die richtige Sachaussage des Gerichts, die auf den Unterschied zwischen Anlage- und Immissionsgrenzwerten abzielt, komplett verloren geht und eine sinnentstellte falsche Sachaussage übrig bleibt.
Was muss im Kopf eines Menschen vorgehen, ungeniert eine derart unglaubliche Zitatverfälschung vorzunehmen und 18 Jahre lang zu verbreiten? Es muss der unbändige Vorsatz sein, passend zu machen was nicht passend ist, und dafür selbst eine dreiste Lüge inkauf zu nehmen. Denn jeder anständige Mensch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte kann die Erwägung des Gerichts nicht falsch verstehen.
Mutmaßlich hoffte Jakob darauf, niemand werde sich die Mühe machen, das Urteil des Bundesgerichts angesichts der vagen Quellenangaben aufzuspüren. Das Internet war 2002 keineswegs so auskunftsfreudig wie heute, eine Recherche wäre damals ungleich aufwendiger gewesen. Die Unmenge unbelegter wilder Behauptungen, die seinerzeit in Kreisen der Mobilfunkgegner kursierten, war ab 2003 für das IZgMF der Grund, es anders zu machen und wann immer möglich, Behauptungen mit Quellenangaben zu belegen. Um dem Munkeln & Raunen Einhalt zu gebieten führten wir 2010 zwei neue restriktive Forumregeln ein, die gegen eine Häufung unbelegter Tatsachenbehauptungen gerichtet sind und gegen die Irreführung, persönliche Meinungen als Faktum auszugeben.
◄ Screenshot des besagten Textfragments auf dieser Diagnose-Funk-Webseite (dort im Textbalken rechts). Aufgenommen am 29. Juni 2020, 21:15 Uhr.
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Fast noch schlimmer als der Lügenbaron sind Helfershelfer wie Diagnose-Funk, die Jakobs Lüge ab etwa 2011 ungeprüft, teils sogar mit Nennung des Aktenzeichens weiter verbreiten. Eine Prüfung auf der Website des Bundesgerichts hätte seinerzeit keine fünf Minuten gedauert. Möglicherweise hat Diagnose-Funk sogar geprüft und verbreitet Jakobs Lüge wissentlich. Dafür spricht, dass der Verein das Textfragment nicht wie die anderen Helfershelfer bringt, sondern zunächst ordentlich das Bundesgericht als Quelle nennt, dann aber schlau hinzufügt "Zitiert nach Gigaherz.ch" (siehe Screenshot). Damit konnte der Verein seinen Lesern wissentlich Jakobs Desinformation auftischen, sich zugleich aber ein Schlupfloch offen halten sollte es brenzlig werden. Jetzt, nachdem sich herausgestellt hat, Jakobs Behauptung ist nur eine freche Lüge, ist Diagnose-Funk fein raus und Gigaherz-Jakob der Dumme.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –