DKE-Fachartikel: Smart Meter, Widerstand zwecklos (Technik)

H. Lamarr @, München, Freitag, 08.05.2020, 23:19 (vor 1644 Tagen)

Smart Meter werden zum neuen Standard für die Messung, Speicherung und Auswertung des eigenen Stromverbrauchs. Für die Zukunft intelligenter Stromnetze sind sie daher unerlässlich. Abhängig vom Stromverbrauch ist der Einbau verpflichtend. Smart Meter bringen zahlreiche Vorteile mit sich, von denen Verbraucher im eigenen Zuhause profitieren können. mehr ...

Kommentar: Ein mMn allgemeinverständlicher lesenswerter Artikel für alle, die sich noch nicht mit der großen Unbekannten "Smart Meter" beschäftigt haben und an Information aus erster Hand interessiert sind. Wer z.B. die Begriffe "Smart Meter" und "Moderne Messeinrichtung" nicht auseinanderhalten kann oder gegen den Einbau Widerspruch einlegen möchte, gehört schon zur Zielgruppe des Artikels. Auch die Funkstrahlung und der Einfluss auf die Gesundheit kommen kurz zur Sprache. Die DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE ist die in Deutschland zuständige Organisation für die Erarbeitung von Standards, Normen und Sicherheitsbestimmungen in den Themenfeldern Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Smart Meter

DKE-Fachartikel: Smart Meter, Widerstand zwecklos

H. Lamarr @, München, Sonntag, 10.05.2020, 15:23 (vor 1642 Tagen) @ H. Lamarr

Abhängig vom Stromverbrauch ist der Einbau verpflichtend.

Auszug aus verbraucherzentrale.de:

[...] Einen gesetzlichen Zwang für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen bei Stromkunden gibt es für drei Gruppen:

► Ab sofort: für Haushalte mit einem hohem Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Liegen nicht genügend Werte vor, wird ein Verbrauch bis einschließlich 2.000 kWh angesetzt.
Bei niedrigeren Stromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem aus Sicht des Messstellenbetreiber optional. Dies bedeutet, dass er frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht.

► Gegebenenfalls ab Herbst 2020: für Strom erzeugende Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW). Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kW wird der Messstellenbetreiber wieder die Wahl haben, ob er einbaut oder nicht.

► Gegebenenfalls ab Herbst 2020: für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, z. B. einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung, soweit eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde (nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes).

Hinweis: Sie als Stromkunde haben keine Möglichkeit, einem geplanten Einbau zu widersprechen - egal, ob der Messstellenbetreiber zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet ist oder nicht. [...]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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