Glyphosat ab 2024 in Deutschland verboten (Allgemein)

Gast, Sonntag, 08.09.2019, 23:28 (vor 1881 Tagen)

Der Einsatz des umstrittenen Herbizids soll schrittweise eingestellt werden, hat das Kabinett entschieden. Das soll das Insektensterben bremsen.

Der Bund will Regierungskreisen zufolge den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat bis 2023 komplett verbieten. Zum Stichtag 31.12.2023 werde der Einsatz glyphosathaltiger Mittel verbindlich beendet, heißt es im "Aktionsprogramm Insektenschutz", den das Bundeskabinett laut Reuters am Mittwoch beschloss. In den nächsten Jahren soll demnach die Anwendung bereits um drei Viertel reduziert werden. weiter ...

Kommentar: Die Datumsangaben sind widersprüchlich. Bemerkenswert auch, dass in der Meldung der SZ als Grund für das Verbot nicht der Schutz von Menschen genannt wird, sondern der Schutz von Insekten.

Union kippt Bienen-Schutz-Gesetz

Gast, Dienstag, 01.06.2021, 00:26 (vor 1250 Tagen) @ Gast

Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat wird vorerst nicht verboten. Am Freitag sollte der Bundesrat über die Verordnung zum Pflanzenschutz abstimmen, die das Ende von Glyphosat Ende 2023 besiegeln und weitere Beschränkungen von Herbiziden und Insektiziden bringen soll. Es ist eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung. Die Insekten sollen damit besser geschützt werden. Doch die Beschlussfassung wurde kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen – auf Drängen der Union. weiter ...

Kommentar: Erst die Menschen, dann die Insekten. 1998 scheiterte im Bundestag ein Gesetzentwurf der Grünen zum Schutz vor Passivrauchen. Es dauerte neun Jahre, bevor das Nichtraucherschutzgesetz 2007 verabschiedet wurde.

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Bienen, Glyphosat

Glyphosat-Einsatz ab sofort in Deutschland eingeschränkt

Gast, Mittwoch, 15.09.2021, 22:16 (vor 1144 Tagen) @ Gast

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat darf in Deutschland nur noch eingeschränkt verwendet werden. Mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung sind Einschränkungen und Verbote zum Einsatz des Mittels in Kraft getreten, wie eine Sprecherin des Bundesagrarministeriums sagte. Die Verordnung gehört zum Aktionsprogramm Insektenschutz – das Bundeskabinett hatte das Gesetzespaket nach langem Tauziehen im Februar verabschiedet.

Verboten ist die Verwendung von Glyphosat demnach direkt vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Auch in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen sowie Grünland und Wald in speziellen Schutzgebieten gilt ein Verbot.

Auf Acker- und Grünland, das sich nicht in solchen Schutzgebieten befindet, gelten für den Einsatz Ausnahmeregeln. So darf Glyphosat beispielsweise weiterhin auf "erosionsgefährdeten Flächen" verwendet werden oder wenn "Problemunkräuter" bekämpft werden sollen. weiter ...

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