Bundesnetzagentur erklärt "Grenzwertausschöpfung" (Allgemein)
Die Bundesnetzagentur zeigt auf ihrer EMF-Karte auch grüne Messpunkte (Bild 1). Beim Klick auf so einen Messpunkt spuckt die EMF-Datenbank jedoch keine Messwerte aus, sondern es wird grafisch und numerisch der Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte in Prozent genannt (Bild 2), landläufig auch unter dem Synonym "Grenzwertausschöpfung" bekannt. Ein Rückrechnen vom Ausschöpfungsgrad auf die Messwerte wäre nur in der Anfangsphase des GSM-Mobilfunks möglich gewesen, als GSM900 (D1) das einzige Mobilfunksystem war, seit dem Start von GSM1800 (1992, wenige Monate nach D1) ist dies jedoch weder möglich noch zulässig. Doch auf was bezieht sich denn nun ein Ausschöpfungsgrad von z.B. 1,2 Prozent und was hat es mit diesen "Summenformeln" auf sich, mit denen das Maß der Grenzwertausschöpfung berechnet wird. Wir fragten (schon vor langer Zeit) die BNetzA und bekamen folgende Auskunft:
Bild 1: EMF-Karte der BNetzA.......................Bild 2: Details zur Grenzwertausschöpfung
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Die Angabe der Grenzwertausschöpfung ist nicht anders möglich, da es sich tatsächlich nicht um die Ausschöpfung eines Grenzwertes handelt, sondern um die aufsummierte Ausschöpfung der Grenzwerte für den gesamten gemessenen Frequenzbereich. Die Grenzwerte sind ja für verschiedene Frequenzen verschieden. Die in Deutschland gültigen Feldstärkegrenzwerte basieren auf der Empfehlung des europäischen Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz), darin werden nicht nur die Feldstärkegrenzwerte für die jeweiligen Frequenzen genannt, sondern auch die Bedingungen, die beim Vorhandensein von Quellen mit mehreren Frequenzen einzuhalten (Summenformeln) sind [siehe Bild 3; Anm. Spatenpauli]. Diese Summenformeln finden Sie auch, wenn Sie im Infofenster zu den Messorten den Link "Bedingung 1 und 2" oder "Bedingung 3 und 4" anklicken.
Bild 3: Summenformel der Bedingung 3+4
Bilder: BNetzA
Im Frequenzbereich unterhalb 10 MHz (Bedingung 1 + 2) werden die gemessenen relevanten Feldstärken für jede Frequenz durch den jeweiligen Feldstärkegrenzwert geteilt und aufsummiert. Die Summe darf an einem Messpunkt den Wert 1 nicht erreichen.
Im Frequenzbereich von 100 kHz bis 3 GHz (Bedingung 3 + 4) werden die gemessenen relevanten Feldstärken durch den jeweiligen Feldstärkegrenzwert geteilt und vor der Aufsummierung quadriert. Die Summe darf ebenfalls an einem Messpunkt den Wert 1 nicht überschreiten. Die Quadrierung dient dem Zweck, den leistungsbezogenen Charakter des Wirkmechanismus im Frequenzbereich oberhalb 100 kHz zu berücksichtigen, d.h. eigentlich entspricht die Addition oberhalb 100 kHz einer Addition der Verhältnisse zwischen Leistungsflussdichtewerten und den entsprechenden Grenzwerten.
Da die Messwertgrenzwertverhältnisse in der Regel extrem klein sind, geben wir diese auf unserer Internetseite als % an, d.h. multipliziert mit 100.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –