Bauleitplanung kein Allheilmittel gegen Sendemasten (Allgemein)
RA Dr. Herkner gab Anfang 2016 gegenüber dem Gemeinderat Füssen, Bayern, eine zusammenfassende Stellungnahme zu Bauleitplanung als Mittel gegen Standorte für Mobilfunk-Sendemasten ab. Der Stadtschreiber gibt diese so wieder:
Sicherlich besteht diese Möglichkeit (Veränderungssperre), dies ist jedoch bei uns ggü. einer Lösung im Dialog die schlechtere, weil viel unsicherere Variante. Eine Veränderungssperre wäre vom Betreiber anfechtbar, das Verwaltungsgericht müsste über ihre Wirksamkeit entscheiden. Nach der Rechtsprechung setzt das ein konkretes positives Planungskonzept voraus, wonach Vorsorge (besondere Schutzwürdigkeit des Plangebiets ggü. anderen Flächen, Ausschluss von Anlagen zur Immissionsminimierung und/oder Wahrung des Ortsbildes geeignet) und Versorgung (die angemessen und ausreichend sein muss, so das Bundesverwaltungsgericht am 30.8.2012) ausgewogen sind, weshalb die planende Kommune adäquate und verfügbare Alternativstandorte anbieten können muss; der BayVGH verlangt sogar eine Befassung mit evtl. Mehrkosten des Betreibers. Ein schwieriges Unterfangen also, außerdem stets in Gefahr, dass der Betreiber auf andere der Stadt und Anwohnern unliebsame Standorte ausweicht.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –