Erfolgloses Widerspruchverfahren kostet (Allgemein)
Die Bundesnetzagentur hat die 80 schriftlichen Widersprüche, die die Akteure in den vergangenen Wochen nach stundenlangem Klinkenputzen in der Kernstadt per Einschreiben an die Behörde geschickt hatten, zurückgewiesen. Begründet hatten Hans Pollrich und andere ihren Widerspruch mit der Befürchtung, dass die Mobilfunkanlage ihr Umfeld erheblichen gesundheitlichen Gefahren aussetze.
Achtzig erfolglose Widerspruchsverfahren gegen eine einzige Standortbescheinigung, macht für die BNetzA eine Einnahme von ca. 6000 €. Hoffentlich hatte Herr Pollrich und Herr Zimmermann die Mitstreiter darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Aktion möglicherweise Unkosten von ca. 75 € pro Einspruch nach sich zieht. Wenn nicht, sollten die Mitstreiter sich an die Herren Pollrich und Zimmermann wenden, mit der Bitte um Übernahme der angefallenen Kosten. Dafür kein Geld vorhanden, egal, dann starte der Pfarrer einen Spendenaufruf in seinem nächsten Pfarrbrief.
Das kommt dabei heraus, wenn Laien Laien erzählen wie man am besten die Behörde, die die Standortbescheinigung erteilt schikanieren kann. Den mehr ist das in meinen Augen nicht, wenn 80 Leute schriftlichen Widerspruch einlegen gegen einen Mobilfunksender und mit der Argumentation von vor 15 Jahren. Das war damals Wirkungslos und ist auch heute nicht anders. Wie bekannt, hat selbst eine fehlerhafte Bauausführung nur eine befristete Aufschiebende Wirkung. Es wird korrigiert und fertig. Warum, nun ja, weil die anerkannte Wissenschaft sich einig ist. Keine Gefahr für die Gesundheit durch Mobilfunkbasisstationen.
Geschäftemacher, wie Jörn Gutbier, Baubiologe oder Hans Ulrich (Chemiker) vom Umweltinstitut München, leben von der diffusen Angst der Bürger. Sie sehen das Ganze natürlich anders.
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