Von Klitzing ignoriert Gebot der Verblindung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.12.2012, 18:33 (vor 4346 Tagen)

Auszug aus der Website von Dr. Lebrecht von Klitzing:

Der Ort Wiesenthal kann als Funkloch bezeichnet werden; er ist feldarm, d.h. Immissionen durch Mobilfunk liegen im Bereich < 0,1 µW/m². Die Kommune Wiesenthal ist bestrebt, diese Situation zu erhalten und kommt somit den Wünschen von Elektrosensiblen entgegen, die entsprechende Gebiete suchen.
Damit bietet sich die Möglichkeit betroffene Personen, auf Elektrosensibilität zu testen, und ob die Symptomatik bei Aufenthalt in dem feldarmen Gebiet abklingt. Nur so kann eine Beurteilung erfolgen, ob z.B. eine oft sehr kostspielige Sanierungsmaßnahme im häuslichen Umfeld Erfolg versprechend ist.

Ich meine da irrt LvK zugunsten des EMF-Tourismusmagneten Wiesenthal.

Und zwar wenn er schreibt: "Nur so kann eine Beurteilung erfolgen, ob z.B. eine oft sehr kostspielige Sanierungsmaßnahme im häuslichen Umfeld Erfolg versprechend ist."

Falsch, gerade so funktioniert es niemals!

Warum nicht?

Weil LvK gegen das Gebot der Verblindung verstößt: Seine Klienten wissen von der feldarmen Situation in Wiesenthal und weil sie davon wissen, reagieren sie völlig anders als wenn sie nichts davon wüssten. Im Klartext: Die Klienten gedeihen je nach Psyche in Wiesenthal prächtig, aber nicht weil dort die Immission so klein ist, sondern (nur) weil sie wissen (oder annehmen), dass dort die Immission klein ist. LvK zäumt das Pferd vom Schwanz aus auf. Wollte er nicht Strukturförderung betreiben, sondern ernsthaft EHS finden, müsste er schauen, wie sich das Befinden seiner Klienten entwickelt, ohne dass diese Kenntnis der Feldsituation haben. Praktisch ist dies so gut wie nicht umsetzbar, denn EHS haben in aller Regel ein Messgerät, um die Feldsituation objektiv erfassen zu können. Und selbst wenn, stehen dem Erfolg noch immer riesengroße Fragezeichen im Weg, denn wenn es einem ahnungslosen EHS in Wiesenthal nach 14 Tage Vollpension besser geht, kann das ebenso gut auf die frische Luft, die deftige Verpflegung und den Erholungsgrad zurückzuführen sein. Der Kausalzusammenhang zur Funkimmission lässt sich so einfach nicht herstellen, wie kommerziell interessierte Helfer das gerne hätten.

Mit Verlaub: So wie LvK das macht, sind "Falsche Schlüsse" programmiert.

Eigentlich gehört die Verblindung zum kleinen 1 x 1 eines Forschers, mich wundert es schon sehr, dass LvK diesen wichtigen Aspekt zugunsten einer Befüllung zertifizierter Wiesenthaler Pensionen kurzerhand ignoriert, und sogar das Gegenteil behauptet mit seinem "Nur-so"-Ausrutscher.

Der nächste Mobilfunk-Standort ist vom Ortsrand Wiesenthal rd. 1,76 km entfernt und obwohl zwischen Wiesenthal und Standort ein flacher Hügel ist, sollte Sichtkontakt herrschen, weil der Sendemast mit 27 Meter Höhe den Hügel deutlich überragt. Zwei der Sektorantennen haben die HSR 130°, sie zeigen gemäß IZgMF-Winkelscheibe ziemlich genau in Richtung Wiesenthal. Damit stellt sich die Frage, ob die von LvK genannten < 0,1 µW/m² in den Pensionen gemessen wurden oder unter freiem Himmel. Und, wer als EHS-Tourist in Wiesenthal weilt, sollte die Himmelsrichtung Nordwest bei seinen Spaziergängen tunlichst meiden, will er die Entladung von Elektrosmog nicht durch eine Neuaufladung konterkarieren ;-).

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Bild: Google-Earth

[Admin: 10.12.12 um 12:45 editiert]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Geschäftsmodell, Abstand, Klitzing, EHS-Test, Tourismus, Sichtkontakt, Verblindung, Winkelscheibe


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