Mobilfunk: Gräfelfing im Streit mit Nachbargemeinden (Allgemein)
Mobilfunk-Streit: Planegg verklagt Gräfelfing
Würmtal - Das Verhältnis zwischen Planegg und Gräfelfing eskaliert. Planegg hat beschlossen, gegen den von Gräfelfing geplanten 40-Meter-Mobilfunkmasten an der Ortsgrenze zu klagen.
Am Dienstag brachte der Gräfelfinger Gemeinderat sein Mobilfunkkonzept auf den Weg. Elementarer Bestandteil ist der Bau eines 40 Meter hohen Mastes am Professor-Max-Dieckmann-Platz, nur wenige Meter von Planeggs Ortsgrenze entfernt. Für Planegg ist der Mast der Casus Belli.
Im Umweltausschuss am Donnerstagabend griffen die Planegger Gemeinderäte ihre Nachbarkollegen scharf an. Gräfelfing habe sich „verrannt“, sagte Bürgermeisterin Annemarie Detsch. „Die Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gewahrt.“
Peter von Schall (FDP-Fraktion) berichtete, dass die Gräfelfinger Bürgerinitiative eine Klage gegen die Gemeinde anstrengen werde. „Es wäre gut, wenn wir uns anschließen. Das sind wir den Planegger Bürgern schuldig.“ Gerhard Schleburg (CSU) nannte den Standort am Dieckmann-Platz den „brutalst möglichen“ für Planegg. „Warum setzen sie ihren Mast direkt an unsere Ortsgrenze?“
Die Absprachen zwischen Gräfelfing und den Mobilfunkanbietern seien „nebulös“, sagte Schleburg. „Planegg ist gut versorgt. Wir brauchen den Mast nicht.“ SPD-Gemeinderat Thomas Roy warnte davor, Gräfelfing für sein Konzept zu verurteilen. „Es ist reines Glück, dass Planegg gut versorgt ist mit Masten. Gräfelfing hat dieses Glück nicht.“ Acht Jahre habe die Nachbargemeinde an ihrem Konzept getüftelt. „Es war beileibe keine überstürzte Entscheidung. Wir hatten viele Jahre Zeit, das Thema mit Gräfelfing zu diskutieren“, sagte Roy, der sich dennoch der Auffassung seiner Ratskollegen anschloss, den Klageweg zu beschreiten.
Nach Auffassung eines von der Gemeinde mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragten Rechtsanwalts habe Planegg jedoch „äußerst geringe“ Erfolgsaussichten. Mobilfunkmasten im Außenbereich seien privilegiert und damit zulässig. Ein möglicher Hebel für Planegg wäre es, den Nachweis zu erbringen, in der eigenen Planungshoheit negativ betroffen zu sein. „Dies ist aber nicht zu erkennen“, so die Auffassung des Rechtsanwalts. Dennoch entschloss sich der Ausschuss einmütig, Klage einzureichen. Thomas Roy schlug vor, sich mit einem Planegger Bürger zusammenzuschließen. „Dessen Rechtsposition ist deutlich besser als die einer Kommune. Damit erhöhen wir unsere Chancen.“
© Copyright merkur-online.de, veröffentlicht am 26.03.10
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