Mietwohnung: DECT-Telefon verboten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 03.07.2022, 13:07 (vor 859 Tagen) @ H. Lamarr

[...] Wir suchen ein Mieter, der wohnen mit wenig oder gar keinem Elektrosmog im Haus sucht.
Oben/unten (Keller) wir kein WLAN oder DECT-Telefon betrieben. Moderne Kommunikation wird über Kabelanschlüsse realisiert.
Birsfelden bietet Kabelanschluss für TV und Internet an. Das Modem kann vollständig ohne Strahlung betrieben werden. Falls Sie trotzdem WLAN bevorzugen, ist im Haus nur ein Router jrseco erlaubt (geringe Strahlenleistung/autom. Abschaltung bei Nichtgebrauch). Wir ihre Nachbarn haben alles am Kabel und kein Bluetoothgeräte im Einsatz. Wir erwarten vom Mieter, dass er/sie dies auch so handhabt (TV/WLANlos, kein Bluetooth Speaker, etc.)
Betrieb von DECT-Telefone ist verboten.
[...]

Quelle: https://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=82240#p82240
Jahr: 2022
Erzähler: Familie Heck

Kommentar: Von der Widersprüchlichkeit in Sachen W-Lan einmal abgesehen fällt bei diesem von irrationalen Ängsten geprägten Text auf, dass die besorgten Vermieter keine Einwände haben, benutzt der Mieter ein Smartphone. Denn Smartphones werden im gesamten Text nicht erwähnt, geschweige denn ausgeschlossen. Mutmaßlich deshalb, weil die Vermieter diese selbst nutzen.

Übliche Bluetooth-Geräte haben 1 mW oder 10 mW Sendeleistung und strahlen damit maximal 200-Mal bis 2000-Mal schwächer als ein Smartphone im GSM900-Modus. W-Lan strahlt maximal 20-Mal und DECT immerhin noch 8-Mal schwächer, wobei modere DECT-Basisstationen im Standby emissionsfrei sind und W-Lan im Wesentlichen nur während eines Datentransfers (z.B. Laden einer Webseite am Tablet) strahlt. Die himmelschreiende Unvernunft technisch überforderter Funkgegner kennt augenscheinlich keine Grenzen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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