Diagnose-Funk ändert Satzung heimlich (Allgemein)

Kuddel, Donnerstag, 20.12.2012, 21:53 (vor 4341 Tagen) @ Lilith

Eine Satzungsänderung ist m.W. 'genehmigungspflichtig' durch die Hauptversammlung. Für die Form der Einladung zu derselben gibt es Fristen und Vorschriften. Es muss hernach auch protokolliert sein, wie, wann und wo darüber abgestimmt worden ist.

Welche Behörde ist dafür zuständig?

http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verein finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79, also im Zivilrecht.
...

Zwingende Bestandteile der Satzung sind:

Vereinsname
Vereinssitz (nur den Ort, nicht die Straße angeben)
Regelung zur Eintragung des Vereins
Vereinszweck
Aus- und Eintritt von Mitgliedern
Mitgliedsbeiträge
Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung)
Bildung des Vorstandes
Einberufung der Mitgliederversammlung (wann und wie)

Fehlt einer dieser Satzungsbestandteile, lehnt das Registergericht die Eintragung ab.

...
Im Übrigen erfolgt meist vom Vereinsregister eine Meldung ans Finanzamt.


K


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