UMTS - Unfaire Machenschaften (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 19.10.2006, 11:49 (vor 6417 Tagen)

HANDY-ABZOCKE

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Verfall von Prepaid- Guthaben

KlaKla, Samstag, 21.10.2006, 06:01 (vor 6416 Tagen) @ H. Lamarr

OLG München untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys

In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht München den Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys untersagt. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers O2 seien nicht zulässig, entschied der 29. OLG-Zivilsenat am Donnerstag in zweiter Instanz. "Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen", sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten." Mehr...

Quelle: Anwalt24.de
veröffentlicht am 19.10.2006 von Beate Wypchol

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Oberlandesgericht

Verfall von Prepaid- Guthaben

helmut @, Nürnberg, Samstag, 21.10.2006, 20:29 (vor 6415 Tagen) @ KlaKla

Da hat sich die Beate aber recht lange Zeit gelassen. Das genannte Urteil ist bereits vom 22.06.2006. Da haben im Fernsehen einige Verbrauchersendungen mittlerweile schon Einzelheiten genannt, wie die einzelnen Mobilfunkbetreiber auf Kundenanfragen reagieren.

( z.B. SIM-Chip, Kopie vom Perso und Kontoangaben mit dem Wunsch auf Überweisung einschicken)

MfG
Helmut

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In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

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